Seit 1. September gelten durch die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) strengere Bestimmungen zum Umgang mit Daten von Arbeitnehmern. Das DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V. gibt Handlungsempfehlungen.
Um Gesetzesverstöße zu vermeiden und trotzdem unternehmensintern ermitteln zu können, gelte es bei der Analyse personenbezogener Daten unter anderem diese Punkte zu beachten:
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