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Frauen in Führungspositionen

Der Forderung nach einer stärkeren Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen wurde in 2010 zunehmend nachdrücklicher erhoben. Unter welchen Voraussetzungen lässt sich dadurch die Corporate Governance der Unternehmen verbessern?

Seine Auffassung zu dieser Frage hat der prominent besetzte Roundtable des Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) kürzlich in 10 Thesen zusammengefasst (vgl. den ausführlichen Bericht in DB 50-51/2010 S. 2786 ff.). Die wichtigsten lauten:

  • Die stärkere Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen ist schon angesichts der demographischen Entwicklung ein Gebot betriebswirtschaftlicher Vernunft. Sie kann aber ferner auch deshalb im Unternehmensinteresse liegen, weil die Ausschöpfung des spezifischen Qualifikationspotenzials weiblicher Führungskräfte die Qualität der Unternehmensführung verbessern kann.
  • Eine ausreichende Qualifikation für ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmandat ist conditio sine qua non guter Corporate Governance.
  • Eine ausreichende Qualifikation für eine Vorstandstätigkeit bedingt in aller Regel eigene Erfahrungen in gehobenen Führungspositionen. Die angemessene Berücksichtigung von Frauen auf allen Leitungsebenen der Unternehmenshierarchie bildet daher das Fundament der Förderung ihrer Repräsentanz im Vorstand.
  • Eine ausreichende Qualifikation für ein Aufsichtsratsmandat kann auf verschiedenen Kompetenzen beruhen und setzt nicht zwingend eigene Erfahrungen im Topmanagement voraus.
  • Aufgrund der heutigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie auch der betrieblichen Gegebenheiten kann eine angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung von Unternehmensorganen nur in einem evolutionären Prozess erfolgen. Die Unternehmen müssen hier künftig allerdings eine noch aktivere Rolle übernehmen.
Davon dürften auch die Diskussionen um Frauenquoten nicht unbeeinflusst bleiben. Zwar war erst im Dezember in der deutschen Diskussion eines Gesetzentwurfs zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote bei Aufsichtsräten im Bundestag kein Konsens gefunden worden (der durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingebrachte Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss überwiesen, vgl. dazu die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 08. Dezember 2010). Das könnte sich infolge des nun bekannt gewordenen französischen Vorbilds (40 Prozent der Verwaltungs- und Aufsichtsräte müssen nach einem am 14.1.2011 in der französischen Nationalversammlung beschlossenen Gesetz künftig von Frauen besetzt werden) aber vielleicht schon bald ändern.


Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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