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Finanzsektor: BaFin veröffentlicht Neufassung der MaRisk

Mit den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sollen aktuelle internationale Initiativen zum Risikomanagement in Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten umgesetzt werden.

Insbesondere im Baseler Ausschuss für Banken sowie im Committee of European Banking Supervisors (CEBS) hat es weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Risikomanagements von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern gegeben. Auf der CEBS-Ebene wurden u.a. Guidelines zu Liquiditätspuffern, Risikokonzentrationen oder Stresstests veröffentlicht. Diese werden mit den neu gefassten MaRisk, so die Finanzaufsicht, umgesetzt. Auch Erfahrungen aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis, so zum Risikotragfähigkeitskonzept und zu den Strategien, seien in diese Neufassung eingeflossen. Die grundsätzliche Ausrichtung der MaRisk ändere sich jedoch nicht.

Neuerungen und Ergänzungen sind u.a.:

  • Risikotragfähigkeit: explizite Forderung nach einer Risikoinventur zur Identifizierung der für ein Institut wesentlichen Risiken
  • Strategien: strukturierte Auseinandersetzung mit der Festlegung strategischer Ziele, die eine konkrete Zielformulierung, eine Überprüfung des Zielerreichungsgrades und eine Ursachenanalyse der Zielabweichungen einschließt
  • Risikosteuerungs- und Controllingprozesse: gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung mit einer stärkeren Beachtung der Interaktion von Erträgen und Risiken
  • Stresstests: inverse Stresstests - zunächst schwerpunktmäßig in Form qualitativer Analysen
  • Risikokonzentrationen: stärkere Berücksichtigung risikoartenübergreifender Komponenten von Risikokonzentrationen
  • Liquiditätsrisiken: neues Modul BTR 3.2 zu Liquiditätspuffern für kapitalmarktorientierte Institute
Die MaRisk (BA) gelten seit 2005, wurden 2007 erstmals und vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise Mitte 2009 umfassend überarbeitet. Die aktuelle Neufassung tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Institute können jedoch (mit Ausnahme für den Aufbau von Liquiditätspuffern in kapitalmarktorientierten Instituten) einen Umsetzungszeitraum bis zum 31. Dezember 2011 in Anspruch nehmen. Danach gelten die Anforderungen in vollem Umfang.

Weitere Informationen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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