Mit den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sollen aktuelle internationale Initiativen zum Risikomanagement in Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten umgesetzt werden.
Insbesondere im Baseler Ausschuss für Banken sowie im Committee of European Banking Supervisors (CEBS) hat es weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Risikomanagements von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern gegeben. Auf der CEBS-Ebene wurden u.a. Guidelines zu Liquiditätspuffern, Risikokonzentrationen oder Stresstests veröffentlicht. Diese werden mit den neu gefassten MaRisk, so die Finanzaufsicht, umgesetzt. Auch Erfahrungen aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis, so zum Risikotragfähigkeitskonzept und zu den Strategien, seien in diese Neufassung eingeflossen. Die grundsätzliche Ausrichtung der MaRisk ändere sich jedoch nicht.
Neuerungen und Ergänzungen sind u.a.:
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