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Falsches Signal: Berichtspflicht für unternehmerische Verantwortung

Corporate Social Responsibility (CSR), das freiwillige Engagement von Unternehmen für die Gesellschaft über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, gerät immer mehr in den Fokus der Politiker auf nationaler und internationaler Ebene. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern demnächst jährlich Angaben über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung veröffentlichen. Doch kann das Ziel, die Steigerung der CSR-Aktivitäten, so erreicht werden?

Berichtspflicht trifft auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

In Deutschland werden voraussichtlich 2.100 Kapitalgesellschaften von den Plänen der EU-Kommission direkt betroffen sein - indirekt auch Personengesellschaften, die wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden. Denn Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von 40 Millionen Euro fallen unter die Vorgaben der Richtlinie. Doch letztlich werden auch die Zuliefererbetriebe und damit Tausende von KMU in die Berichtspflicht einbezogen. Als Teil der Lieferkette großer Unternehmen müssten sie – wie von der Richtlinie vorgesehen – ebenfalls ihre CSR-Aktivitäten offenlegen.

Gefährdung des breiten und vielfältigen Engagements der Unternehmen

Dabei zeigt eine DIHK-Umfrage von Ende 2012: Fast jedes Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern engagiert sich bereits über die gesetzlichen Anforderungen hinaus für die Gesellschaft – und fast die Hälfte dieser Betriebe berichtet in unterschiedlicher Intensität über ihre freiwilligen Aktivitäten im Bereich CSR – mit steigender Tendenz. Die Umfrage hat jedoch auch ergeben, dass sich jedes fünfte Unternehmen vorstellen kann, sein Engagement bei einer verbindlichen Berichtspflicht zurückzufahren. Der Grund: steigende Kosten durch erhöhten Bürokratieaufwand. Das eigentliche Ziel, die Verstärkung der CSR-Aktivitäten, würde also letzten Endes konterkariert.

Erhöhung des Zeit- und Kostenaufwands der Unternehmen

Daten müssen nicht nur vollständig erhoben, verarbeitet und ausgewertet werden, was einiger personeller Ressourcen bedarf, sondern der Bericht soll auch der externen Abschlussprüfung unterliegen – und erhöht auch dadurch die Kosten für die Unternehmen. Die EU-Kommission belastet also nicht nur CSR-Aktivitäten, sondern entfernt sich mit ihrem Vorschlag immer mehr von ihrem einst hehren Ziel des Bürokratieabbaus.

Keine Hilfe für Investoren

Schon heute enthalten die Lageberichte von großen Unternehmen nicht-finanzielle Informationen, soweit sie Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis oder die Lage des Unternehmens haben, also die relevanten Angaben für die Investoren. Darüber hinausgehende Informationen überfrachten den Lagebericht, verstoßen gegen das Subsidiaritätsprinzip und sind unverhältnismäßig.

Dialog stärken, Best Practice fördern, Freiräume gewähren

Seit Jahrhunderten übernehmen Betriebe – verankert in der Tradition des Ehrbaren Kaufmanns – mit ihrem wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Engagement gesellschaftliche Verantwortung. Dieses Engagement ist heute selbstverständlicher Bestandteil der Unternehmenskultur und äußert sich auf vielfältige Art und Weise. Die Politik sollte die freiwillige Einsatzbereitschaft der Betriebe dadurch stärken, dass sie den Austausch über gute Beispiele unterstützt und die engagierten Unternehmen belohnt – wie das zum Beispiel durch den CSR-Preis der Bundesregierung geschieht. Berichtspflichten engen dagegen die CSR-Vielfalt nur ein und wirken sich kontraproduktiv auf die Motivation der Unternehmen aus. Die Politik muss den Unternehmen stattdessen Freiräume für selbstgestaltbare Verantwortung gewähren. So profitieren beide Seiten – die Unternehmen und die Gesellschaft.

Weitere Informationen: DIHK

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