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EU-Vorschriften gegen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen

Die EU-Kommission hat im Rahmen eines am 28.11.2013 bekannt gegebenen Richtlinien-Entwurfs neue Vorschriften zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vorgeschlagen. Damit sollen die Unternehmen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden. Der Richtlinienentwurf sieht zum einen eine gemeinsame Definition des Begriffs "Geschäftsgeheimnis" vor, zum anderen Mittel und Wege, wie Opfer einer rechtswidrigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen eine Wiedergutmachung erlangen können.

Nach den weiteren Angaben der EU-Kommission soll die Richtlinie es den nationalen Gerichten erleichtern, Fälle einer rechtswidrigen Aneignung vertraulicher Geschäftsinformationen zu behandeln und Produkte, durch die Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, vom Markt zu nehmen. Zugleich soll es für die Opfer rechtswidriger Handlungen leichter werden, Schadenersatz zu erhalten.

Hintergrund ist, dass in der heutigen wissensbasierten Wirtschaft die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ernsthaft beeinträchtigt werden, wenn vertrauliche Informationen gestohlen oder missbräuchlich verwendet werden. Zwischen den in den EU-Ländern geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz vor rechtswidriger Aneignung von Geschäftsgeheimnissen bestehen erhebliche Unterschiede. Einige Länder verfügen über gar keine spezifischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich. Das derzeitige fragmentierte System wirkt sich negativ auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungspartnern aus und erweist sich als erhebliches Hindernis für eine Mobilisierung des EU-Binnenmarkts als Motor für Innovation und Wirtschaftswachstum. Die Unternehmen empfinden es als schwierig, die Systeme anderer Mitgliedstaaten zu verstehen und Zugang zu ihnen zu erhalten. Wenn sie Opfer einer rechtswidrigen Aneignung vertraulichen Know-hows werden, scheuen sie davor zurück, die Zivilgerichte anzurufen, da sie sich nicht sicher sein können, dass ihre Geschäftsgeheimnisse von den Gerichten gewahrt werden.

Eine kürzlich durchgeführte Befragung ergab, dass eines von fünf Unternehmen mindestens ein Mal in den letzten zehn Jahren Opfer eines versuchten Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen wurde. Ferner verweist die EU-Kommission noch auf eine andere neuere Studie, wonach die Zahlen weiter ansteigen: 25 Prozent der Unternehmen gaben an, im Jahr 2013 Opfer eines Informationsdiebstahls gewesen zu sein; im Jahr 2012 waren es nur 18 Prozent.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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