Mit der Verordnung (EU) 2023/1115 vom 31.5.2023 gelten unternehmerische Sorgfaltspflichten für den Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz und ebenso für daraus hergestellte Erzeugnisse. Die Verordnung regelt in allen EU-Mitgliedstaaten, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder bereitgestellt werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Damit überwindet die EU „Schwächen der bisherigen Regelung gegen illegalen Holzhandel“, stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fest.
Die Europäische Union will ihren Anteil an der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung verringern. Die neue Verordnung ist Teil der Umsetzung des europäischen Green Deals. Es handelt sich um „das bisher rigoroseste Regelwerk zur Verantwortung von Unternehmen in Lieferketten“ resümiert Rechtsanwältin Dr. Cäcilie Lüneborg, Partnerin bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz.
Die Kanzlei hat mehrere Praxishinweise veröffentlicht, darunter die folgenden:
Diese und weitere Hinweise zur EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten hat SZA Schilling, Zutt & Anschütz hier veröffentlicht.
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LkSGAutorinnen und Autoren: Dr. Stefan Altenschmidt, Denise HellingPraxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt.
Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft. |
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