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Sorgfaltspflichten  
14.12.2023

EU-Lieferkettengesetz beschlossen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Regeln verpflichten Unternehmen, Sorgfaltspflichten in ihre Richtlinien und Risikomanagementsysteme zu integrieren. (Grafik: QualityStockArts/stock.adobe.com)
Das Europaparlament und der Europäische Rat haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt.

Die Regeln verpflichten Unternehmen, Sorgfaltspflichten insbesondere bezogen auf Menschenrechte und die Umwelt in ihre Richtlinien und Risikomanagementsysteme zu integrieren, teilten Parlament und Rat der EU jetzt mit. Dabei sind Herangehensweise, Prozesse und Verhaltenskodizes zu beschreiben. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Geschäftsmodelle dem Ziel entsprechen, die globale Erwärmung auf höchstens 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Die Gesetzgebung gilt grundsätzlich für Unternehmen in der EU mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Die Verpflichtungen treffen auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro, wenn mindestens 20 Millionen Euro in einem der folgenden Sektoren generiert werden:

  • Herstellung und Großhandel von Textilien
  • Bekleidung und Schuhen
  • Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei
  • Herstellung von Lebensmitteln und Handel mit Rohstoffen
  • Bergbau und Großhandel von Mineralressourcen
  • Herstellung von entsprechenden Produkten und Bauwesen

„Unternehmen und ihre Leitungsorgane benötigen ein effektives Compliance-Management für ihre Supply-Chain zur systematischen Erfassung und Steuerung der neuen Vorgaben", stellt die Kanzlei CMS Deutschland fest. Für Unternehmen, die das Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Fassung einhalten, werde es nicht schwierig sein, sich auf die neuen Regeln der Richtlinie umzustellen. Es sei deshalb völlig übertrieben, von einem europäischen Bürokratiemonster zu sprechen.

Aufgrund der neuen Richtlinie muss Deutschland sein Lieferkettengesetz nachschärfen, führt CMS weiter aus. Beispielsweise sollen Menschenrechte und Umwelt in weiterem Umfang als bisher geschützt werden. Neu sei auch die zivilrechtliche Haftung. „Unternehmen müssen betroffene Personen stärker einbeziehen. Und es werden mehr Unternehmen unter das Gesetz fallen. Aber die Sorgfaltspflichten bleiben im Wesentlichen dieselben“, so CMS.

Zeitschrift für Risikomanagement (ZfRM)

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