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EU-Berichterstattungsinitiative ruft Kritik hervor

Gegen einen kürzlich vorgestellten Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur „Offenlegung nicht-finanzieller Informationen und zu Diversity“ haben sich die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft ausgesprochen (vgl. die Vorberichterstattung vom 22. April 2012). In einer am 17. April 2013 veröffentlichten gemeinsamen Erklärung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) heißt es: „Der Richtlinienvorschlag wird viele Unternehmen mit unzumutbaren Belastungen im Bereich CSR überziehen. Die Kommission will sogar mittelständische Unternehmen verpflichten, Informationen unter anderem zu Maßnahmen zu sozialen, ökologischen, Menschenrechts- und Arbeitnehmerbelangen sowie zu Diversity-Politiken in Aufsichtsräten, Vorständen und Verwaltungsräten zu veröffentlichen.“

Entscheidend für die ablehnende Haltung der vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft ist, dass Betriebe in ihren Geschäftsberichten Risikofelder benennen sollen, die hochsensible unternehmensinterne Informationen enthalten können. Die Kommission greife damit massiv in die Gestaltungsfreiheit der Unternehmen auf einem Gebiet ein, auf dem staatliche Regulierungen nichts zu suchen hätten. Demgegenüber sehen die Verbände den Wesenskern der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen in der Freiwilligkeit ihres Engagements.

Eine gesetzliche Verpflichtung würde – so führen die Verbände weiter aus (s.u. www.dihk.de) – im Ergebnis zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen und in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Besser sind aus Sicht der deutschen Wirtschaft vor allem Dialogprozesse und der Austausch von Best Practices.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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