Vor diesem Hintergrund hat das IDW den Entwurf eines Prüfungsstandards für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS 352 (08.2022)) verabschiedet. Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW sprach eine Empfehlung zur Anwendung des Entwurfs aus.
Der IDW EPS 352 (08.2022) baut auf dem IDW PS 350 n.F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts auf und stellt Besonderheiten bei der freiwilligen inhaltlichen Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung dar. Abweichend von der bisherigen Praxis schreibt IDW EPS 352 (08.2022) dafür ein separates Prüfungsurteil vor. Dabei gibt der Abschlussprüfer das Prüfungsurteil sowohl zur Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften als auch mit den von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens in der nichtfinanziellen Erklärung dargestellten konkretisierenden Kriterien ab.
In dem Entwurf wird davon ausgegangen, dass solche konkretisierende Kriterien (für die insbesondere DRS 20 und vom Unternehmen hinzugezogene oder selbst entwickelte Kriterien in Frage kommen) im Regelfall zur Festlegung erforderlich sind, welche Angaben in die nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen sind, vor allem um die Merkmale Relevanz, Vollständigkeit und Neutralität geeigneter Kriterien zu erfüllen.
Die einschlägigen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge geben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe in der nichtfinanziellen Erklärung an. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher.
Ferner unterliegt die Quantifizierung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren inhärenten Unsicherheiten, etwa aufgrund von unvollständigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Feststellung von Emissionsfaktoren und den Werten, die notwendig sind, um Emissionen von unterschiedlichen Gasen zu kombinieren. Der IDW EPS 352 (08.2022) enthält entsprechende Anforderungen an die Prüfung und die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk.
Der Entwurf bildet den ersten IDW-Prüfungsstandard zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289 b ff. HGB. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.1.2023. Weitere IDW-Prüfungsstandards zur Abdeckung einer Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung sind in Vorbereitung.
Den Entwurf des IDW EPS 352 (08.2022) finden Sie hier.
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