Alle großen und systemrelevanten Banken der Eurozone werden künftig einheitlich von der Europäischen Zentralbank kontrolliert. Die EU-Finanzminister haben den Weg für die europäische Bankenaufsicht frei gemacht. Die Unabhängigkeit der Zentralbank bleibt gewahrt.
Die Finanzminister einigten sich in Luxemburg auf die Rechtsgrundlagen für die einheitliche Bankenaufsicht. In einem Jahr soll die Europäische Zentralbank (EZB) in ihrer neuen Funktion die Großbanken der Eurozone beaufsichtigen.
„Unser Ziel muss sein, dass die Bankenaufsicht und der Abwicklungsmechanismus möglichst zeitgleich funktionsfähig sind,“ hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bereits im September betont. Die Finanzmarktkrise und die darauf folgende weltweite Rezession hätten deutlich gezeigt: „Die Finanzmärkte brauchen Regeln und Grenzen, die sie selbst nicht setzen, geschweige denn effektiv durchsetzen können.“ Die Bundesregierung habe entschlossen reagiert und einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte geschaffen.
Bundestag und Bundesrat beteiligt
Durch die jetzt beschlossene EU-Verordnung werden der EZB besondere Aufgaben der Bankenaufsicht übertragen.
Die Bundesregierung hatte dafür den Gesetzentwurf zur Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Anfang Mai auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat hatten daraufhin über das deutsche Zustimmungsgesetz beraten und im Juli zugestimmt. Die Zustimmung beider deutscher Parlamente war notwendig, damit der deutsche Vertreter im Europäischen Rat der EU-Verordnung förmlich zustimmen konnte.
Bessere Aufsicht
Für die Bundesregierung hatte während der Verhandlungen die Qualität der Bankenaufsicht oberste Priorität. Die Aufsicht wird Fehlentwicklungen im nationalen Bankensektor frühzeitig aufdecken und korrigieren können, bevor Gefahren für die gesamte Eurozone entstehen.
Kleine Banken wie die deutschen Sparkassen bleiben unter nationaler Aufsicht. Damit ist es gelungen, Kernforderungen Deutschlands wirklich durchzusetzen.
Neuer Aufsichtsmechanismus
Der Aufsichtsmechanismus schafft einheitliche Standards in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten und stärkt damit die Bankenkontrolle.
Die EZB wird ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung ihre neue Aufsichtsfunktion wahrnehmen.
Zu den Aufgaben der EZB wird beispielsweise die Einhaltung von Kapital- und Liquiditätsanforderungen gehören. Sie kann Kreditinstitute zulassen, Zulassungen entziehen oder Stresstests durchführen.
Frühzeitige Interventionsmaßnahmen wird sie mit den zuständigen Abwicklungsbehörden abstimmen. Denn für die Abwicklung von Banken sind weiterhin die nationalen Behörden zuständig.
In Deutschland überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Bundesbank die Banken. Zum 1. Januar 2011 wurde ein europäisches System der Finanzaufsicht eingerichtet. Es umfasst drei europäische Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel sowie den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken. Diese Einrichtungen sollen gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden für eine harmonisierte Finanzaufsicht im europäischen Binnenmarkt sorgen. Die EZB wird eng mit den nationalen und europäischen Behörden für die Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht zusammenarbeiten.
Voraussetzung für direkte Bankenhilfe
Die neue gemeinsame Bankenaufsicht ist auch eine grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) im Krisenfall Banken direkt Hilfe gewähren kann.
Die Finanzmärkte in Europa und weltweit sind außerordentlich miteinander verflochten. Es gibt Wechselwirkungen zwischen den Risiken kriselnder Banken und den Risiken schwacher Staaten. Am Beispiel Spaniens hat sich gezeigt: Das bisherige Aufsichtssystem hat die dortigen Probleme nicht wirklich erkannt. Es muss also darum gehen, für die Zukunft eine besser funktionierende europäische Bankenaufsicht zu schaffen. Diese soll früh erkennen, wenn wichtige Banken in eine Schieflage zu geraten drohen, die auch die Staaten überfordern könnte.
Nächste Priorität hat für die Bundesregierung die Verabschiedung einer europäischen Restrukturierungs- und Abwicklungsrichtlinie. Diese soll EU-weit die Möglichkeit gewährleisten, auch systemrelevante Banken effektiv zu restrukturieren und abzuwickeln.
Eckpunkte der einheitlichen Bankenaufsicht:
Weitere Informationen: Bundesregierung
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