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E-Bilanzen erst ab 2013/2015 ?!

Aufgrund einer sog. Nichtbeanstandungsregelung für 2012 können viele Unternehmen aufatmen: Aller Voraussicht nach wird die E-Bilanz erst ab 2013 und in Härtefällen sogar erst ab 2015 einzureichen sein.

Dies folgt aus einem BMF-Schreiben vom 1. Juli 2011 (Az.: IV C 6 – S 2133-b/11/10009), das somit gegenüber dem bisherigen Kenntnisstand (vgl. zuletzt die Meldung vom 15. Juni 2011) manche Überraschungen bereithält. Diese ergeben sich aus dem Entwurf eines Anwendungsschreibens zu § 5b EStG, der dem BMF-Schreiben vom 1. Juli 2011 als Anlage beigefügt ist. Das BMF räumt damit insbesondere den Verbänden Gelegenheit ein, bis zum 28. Juli 2011 schriftlich zu dem Entwurf Stellung zu nehmen und gibt die Durchführung einer Anhörung bekannt, die am 16. August 2011 im BMF stattfinden soll. Entsprechende Einladungen hierzu wird das BMF in Kürze an die Unternehmen und die steuerlichen Berater, die an der Pilotphase teilgenommen haben, sowie an die Vertreter der Verbände versenden.

Wichtig ist insbesondere, dass es nach diesem Entwurf im Erstjahr (d.h. für das Kalenderjahr 2012 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2012/2013) seitens der Finanzverwaltung nicht beanstandet werden soll, wenn die Bilanz und GuV noch nicht gemäß § 5b EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelt werden. Folglich können Bilanz und GuV im Erstjahr noch in Papierform abgegeben werden, was faktisch der Verschiebung der Anwendung der E-Bilanz um ein Jahr gleichkommt.

Für bestimmte Betriebsstätten, für steuerbegünstigte Körperschaften (z.B. Vereine) sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts bezüglich ihrer Betriebe gewerblicher Art soll es darüber hinaus zur Vermeidung unbilliger Härten nicht beanstandet werden, wenn die Inhalte der Bilanz und GuV erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, elektronisch übermittelt werden.
Daneben enthält der Entwurf vertiefende Erläuterungen zum Mindestumfang der elektronischen Datenübermittlung sowie zu Begriffsinhalten der Taxonomie-Unterpositionen.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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