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Die Sanktionierung von Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen – eine rechtsvergleichende Analyse des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts in Deutschland und den USA

Von Dr. Marc Engelhart, Strafrechtliche Forschungsberichte, Berlin 2010, 889 S.

Die Arbeit wurde an der rechtwissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwig-Universität Freiburg im Wintersemester 2009/2010 zur Dissertation angenommen und mit summa cum laude bewertet. Einschlägige Gesetzesänderungen, Literatur und Rechtsprechung wurden bis Anfang des Jahres 2010 berücksichtigt. Der Autor erstellte die Arbeit während seiner Zeit als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches Recht und internationales Strafrecht in Freiburg. Der Autor ist derzeit als Rechtsanwalt tätig.

Die Arbeit widmet sich dem Problemkreis der Sanktionierung von Unternehmen im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Gegenstand sind grundlegende Fragen zur straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, insbesondere im Hinblick darauf, dass die derzeitige Compliance-Diskussion eine enge Anknüpfung an staatliche Sanktionsnormen erfordert. Die Arbeit ist rechtsvergleichend angelegt. Sie stellt zum einen die Rechtsgrundlagen der Sanktionierung von Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und zum anderen die entsprechenden Sanktionierungsvorschriften des deutschen Rechts dar und vergleicht diese.

Nach einer Einführung im ersten Kapitel wird zunächst im zweiten Kapitel die Rechtslage in den USA dargestellt. Neben Ausführungen zum amerikanischen Strafrecht werden Strafzumessungspraxis bei Unternehmensstrafen und die Bedeutung von Compliance in diesem Kontext erörtert. Das dritte Kapitel widmet sich dem deutschen Recht. Dort werden das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht insbesondere in Hinblick auf die „Verbandsverantwortlichkeit“ behandelt, wie etwa Grundlage und Zumessung der Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG, Verfahrensgrundsätze und die Bedeutung von Compliance. Das vierte Kapitel widmet sich der Rechtsvergleichung und gibt einen tiefgehenden Blick auf die Rechtswirklichkeit und die Regulierung Unternehmenssanktionierung in den USA und Deutschland mit seinen Bezügen zu Compliance. Im sich anschließenden fünften Kapitel werden rechtspolitische Fragen aufgeworfen. Dort finden sich neben ersten Ansätzen zur Bestimmung der wesentlichen Elemente eines Compliance-Programmes auch der Entwurf eines Unternehmenssanktionsgesetzes. Im sechsten Kapitel rundet eine Zusammenfassung die Arbeit ab.

Der Autor bietet eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen der Sanktionierung von Unternehmen nach amerikanischem Bundesstrafrecht. Insoweit bietet die Arbeit einen tiefgreifenden Überblick über die Unternehmensstrafbarkeit in den USA, die Grundsätze der Strafbarkeit von Unternehmen und der Strafzumessung, insbesondere bzgl. des Konzepts der sogenannten Strafzumessungsrichtlinien (US Sentencing Guidelines) sowie der damit verbundenen gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis. Diese Darstellung gibt dem Unternehmenspraktiker oder Berater, der mit einem entsprechenden Verfahren in den USA in Berührung kommt, einen ausgezeichneten und verständlichen Überblick. Die Darstellung ist nahezu lehrbuchartig und sowohl geeignet für den ersten Überblick als auch als Ausgangspunkt für tiefergehende Fragen. Gerade im Umgang mit US-Praktikern, sei es im Unternehmen, sei es von beratender anwaltlicher Seite kann es außerordentlich hilfreich sein, entsprechendes Grundlagenwissen parat zu haben und Kompetenz auch über den Tellerrand hinaus zu vermitteln und die „richtigen Fragen“ zu stellen. Bezüglich der Implementierung und Strukturierung von Compliance-Programmen liefert die Arbeit zwar erste Hinweise, diese geben im Ergebnis jedoch die allgemeinen und in den meisten Publikationen vertretenen Ansätze wieder.

Nach alledem erscheint die Arbeit – trotz ihres Umfangs – gerade für praktische Zwecke, insbesondere für Unternehmen und Berater, die sich mit Strafverfahren und Ermittlungsverfahren im grenzüberschreitenden Bereich USA/Deutschland auseinanderzusetzen haben, als hilfreich und wertvoll, da die Brücke zwischen dem US-Recht und dem deutschen Recht geschlagen wird und insoweit Verständnis für Gemeinsamkeiten und Unterschiede geschaffen wird. Auch im Bereich der häufig vorkommenden „Überstülpung“ von US Compliance Bestimmungen auf deutsche Unternehmen, insbesondere deutsche Tochtergesellschaften von US-Unternehmen, kann die Arbeit Anstöße geben, das Bewusstsein in der Unternehmenspraxis für wechselseitige Bedürfnisse und Anforderungen zu wecken.

RA Christian Rosinus, Frankfurt

Quelle: WiJ Ausgabe 1.2012

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