Die Deregulierung ist seit einigen Jahren erklärtes Ziel der EU und der Bundesregierung. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) setzt der Gesetzgeber dieses Ziel in Form der Einführung einer größenabhängigen Befreiung für bestimmte Unternehmen von der HGB-Rechnungslegung um. Dies geschieht mittels der außerplanmäßigen Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen und die Konzernrechnungslegung sowie durch weitreichende Übergangsvorschriften. Aus Sicht der Corporate Governance bedeutet das komplette oder teilweise Fehlen von Informationen des Jahresabschlusses aber auch eine Einschränkung der Überwachungsmöglichkeiten, die intern kompensiert werden müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.03.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-22 |
Seiten 135 - 140
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