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DICO: Anreize für Compliance-Maßnahmen per Gesetz

Unter der Überschrift „Compliance muss sich lohnen“ hat das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem Anreize für Compliance-Maßnahmen in Betrieben und Unternehmen (Compliance-Anreiz-Gesetz, CompAG) geschaffen werden sollen.

Dreistufiges Sanktionssystem

Der vom DICO vorgelegte Gesetzesvorschlag umfasst ein dreistufiges Sanktionssystem. Zudem enthält der Entwurf  Ergänzungen zu den Vorschriften der §§ 30, 130 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz):
  • Für den Fall, dass zum Zeitpunkt einer Zuwiderhandlung im Unternehmen bereits geeignete Compliance-Maßnahmen ergriffen worden waren, kann ein Bußgeld wegen einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG nicht mehr verhängt werden.
  • Werden aus Anlass des Verstoßes nachträglich Compliance-Maßnahmen ergriffen, kann das Bußgeld gegen das Unternehmen oder die verantwortlichen Personen nach gerichtlichem Ermessen gemindert oder es kann ganz darauf verzichtet werden.
Prof. Dr. Alfred Dierlamm, Leiter des DICO-Arbeitskreises Unternehmensstrafrecht, erklärt hierzu: „Unser Gesetzesvorschlag verfolgt das Ziel, Anreize für Präventionsmaßnahmen in Unternehmen und Betrieben zu schaffen, um damit Wirtschaftskriminalität besser bekämpfen zu können.“

Nach Auffassung von DICO ist ein Verbandsstrafrecht, wie es von Teilen der Politik gefordert wird, zur Erreichung dieses Ziels dagegen weder geeignet noch erforderlich. Vielmehr stelle das mehrstufige System des Gesetzesvorschlags von DICO sicher, dass Compliance-Maßnahmen bei der Sanktionierung von Unternehmen und Einzelpersonen angemessen berücksichtigt werden.

Wichtige Hinweise für den Aufbau eines Compliance Management Systems (CMS) finden Sie auch in dem Handbuch Interne Kontrollsysteme (IKS) von Oliver Bungartz. Das Handbuch steht Ihnen auch auf COMPLIANCEdigital als eBook zur Verfügung.

Die Pressemeldung können Sie hier nachlesen. Den Gesetzesvorschlag können Sie hier downloaden.



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