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Compliance in Österreich: Erste Erfahrungen mit neuem Whistleblower-System

Medienberichte aus Österreich schildern erste Erfahrungen mit einem neuen Hinweisgebersystem für den Bankensektor. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hatte zum 1. Januar 2014 die telefonische „Whistleblower-Hotline“ frei geschalten, am 1. Februar dann ein zusätzliches IT-System online gestellt.

Die Hotline, wie die FMA in einer Pressemeldung zum Jahresbeginn erklärte, biete Personen, die von einem Verstoß gegen ein der FMA zur Aufsicht übertragenes Gesetz Kenntnis haben oder diesbezüglich einen begründeten Verdacht hegen, die Möglichkeit, der Behörde anonym und nicht rückverfolgbar einen entsprechenden Hinweis mitzuteilen. Das Angebot richte sich dabei primär an Mitarbeiter von beaufsichtigten Unternehmen wie Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapierfirmen, könne aber auch von allen anderen Personen, die von Missständen und Verwaltungsübertretungen am Finanz- und Kapitalmarkt Kenntnis erlangt haben, genutzt werden. Das Hinweisgebersystem sei entsprechend der Vorgaben der Europäischen Union eingerichtet worden. Seit dem 1. Februar 2014 wurde die „Whistleblower-Hotline“ um ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem erweitert, das ab sofort über die Website der FMA zugänglich ist.

13 Hinweise sind bereits telefonisch eingegangen

Seit Jahresbeginn, so berichtet der Standard (FMA startet anonyme Whistleblower-Website) und weitere österreichische Medien übereinstimmend nach einer Presseveranstaltung mit FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller Mitte Februar, seien bereits 13 Hinweise über die neue Hotline eingegangen. 5 von diesen seien substantiell gewesen, beispielsweise im Fall einer Sicherheitslücke im IT-System eines Internet-Finanzdienstleisters und zwei Geldwäscheverdachtsmeldungen. „Die Presse“ (Whistlebower-Hotlines sind für Banken Pflicht) wertet in einem Bericht zugleich erste Erfahrungen mit den ebenfalls zum Jahresbeginn für österreichische Banken vorgeschriebenen internen Hinweisgebersystemen. Da nicht genau geregelt sei, wie diese Systeme eigentlich aussehen müssen, sei bei der Umsetzung des Gesetzes vom Briefkasten bis zur Datenbank im Grunde alles möglich. Für Überraschung, heißt es in dem Bericht, sorge auch der Umstand, dass die Regelung beispielsweise Korruption nicht erfasst; die Hinweisgebersysteme seien eigentlich nur bei Verstößen gegen eine Reihe bankspezifischer Vorschriften verbindlich.

Die Erklärung der FMA zur Einführung des Systems können Sie hier (Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA schaltet Whistleblower-Hotline frei) einsehen, das neue Hinweissystem finden Sie hier.

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