Der Corporate Governance Kodex weist nach Ansicht der Bundesregierung den richtigen Weg zu einer guten Unternehmensführung. Handlungsbedarf bestehe jedoch beim aktuellen Thema Frauen in Führungspositionen.
Im Rahmen der Beschäftigung mit dem jüngst vorgelegten Bericht der Corporate Governance Kommission (vgl. Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 15. Dezember 2010) bekräftigt die Bundesregierung ihr Ja für das Modell des deutschen Corporate Governance Kodex, der auf einer Selbstverpflichtung der Unternehmen basiert. Die Regelungen des Kodex würden – das zeige der Bericht – weitgehend beachtet, obwohl sie nicht verpflichtend sind. Im internationalen Vergleich habe die Corporate Governance Deutschlands erheblich aufgeholt, daran habe der Kodex einen wichtigen Anteil.
Mit den letzten Kodexänderungen im Mai 2010 wurden bereits Empfehlungen zur Diversity in deutschen Aufsichtsräten aufgegriffen. Trotzdem bestehe dringender Handlungsbedarf bei der zu geringen Beteiligung von Frauen in Führungspositionen (vgl. zur aktuellen Diskussion zum Thema Frauenquote u.a. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 19. Januar 2011).
Im Juni 2009 erteilte die Bundeskanzlerin der Kodexkommission den Auftrag, der Bundesregierung einen Bericht zum Stand der Corporate Governance in Deutschland zu geben. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hatte den Bericht im November 2010 dem Bundesjustizministerium überreicht.
Weitere Informationen: Bundesjustizministerium
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