COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 05 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 05 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 05 (2025)
  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 05 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 02 (2025)
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb
  • Revision der Beschaffung von Softwarelizenzen und Sicherheitsdienstleistungen
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 04 (2024)

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 09.09. bis 09.12.
    CCO Certified Compliance Officer
  • 19.10. Berlin
    Compliance Management erfolgreich implementieren
  • 20.10.
    Ausbildungslehrgang Compliance Officer

mehr …

Am häufigsten gesucht

Fraud Rechnungslegung Controlling Prüfung Praxis Berichterstattung Ifrs deutsches Unternehmen interne Rahmen Banken Deutschland deutschen Corporate
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Aufbewahrungsfristen: Welche Unterlagen dürfen entsorgt werden?

Handels- und Steuerrecht verpflichten zur Beachtung teilweise sehr langer Aufbewahrungsfristen. Was darf in 2013 entsorgt werden?

Dem Grunde nach alles, was älter als 10 Jahre ist, denn buchführungspflichtige Unternehmer sind nach den in der AO und dem HGB verankerten gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte und die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Buchungsbelege zehn Jahre lang aufzubewahren. Nach den Vorgaben des UStG müssen Ein- und Ausgangsrechnungen ebenfalls zehn Jahre lang aufbewahrt werden (bei empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen etc. verkürzt sich die Aufbewahrungspflicht auf sechs Jahre).

Das betrifft allerdings nicht nur Unternehmen bzw. die sie führenden Unternehmer, denn auch Privatpersonen kann die Verpflichtung treffen, ihre Aufzeichnungen und Unterlagen zu den Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre lang aufzubewahren, dies zumindest dann, wenn die Summe der positiven Überschusseinkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) mehr als 500.000 € im Kalenderjahr beträgt. Die Aufbewahrungsfristen gelten sowohl für Unterlagen in Papierform als auch für elektronisch erstellte Dokumente. Bei ursprünglich elektronisch erstellten Belegen muss eine Speicherung in elektronisch lesbarer und auswertbarer Form erfolgen. Es reicht demnach nicht aus, eine Aufbewahrung in Form von Ausdrucken vorzunehmen.

Selbst aber dann, wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, kann es sein, dass die Unterlagen weiterhin vorgehalten werden müssen: Dies gilt immer, wenn sie für eine bereits begonnene Außenprüfung, eine vorläufige Steuerfestsetzung, eine anhängige steuerstraf- und bußgeldrechtliche Ermittlung, ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerpflichtigen von Bedeutung bzw. von entsprechender handelsrechtlicher Relevanz sind.

Diese ggf. sehr bedeutsame Einschränkung gilt es zu beachten, wenn die eingangs gestellte Frage dahingehend beantwortet wird, dass in 2013 Bücher, Journale, Aufzeichnungen usw., in denen die letzte Eintragung in 2002 oder früher erfolgt ist, vernichtet werden können. Gleiches gilt für Inventare, Jahres- und Konzernabschlüsse sowie entsprechende Lageberichte und in 2002 oder früher erstellte Eröffnungsbilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen. Ferner können Lohnkonten und Unterlagen zum Lohnkonto mit Eintragungen aus dem Jahr 2006 oder früher sowie sonstige für die Besteuerung relevante Unterlagen sowie Geschäftsbriefe aus 2006 oder früher vernichtet werden.

Hinweis: Die in 2012 vieldiskutierte Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von 10 auf 8 Jahre ist im Dezember 2012 quasi in letzter Minute dem gesetzgeberischen Rotstift zum Opfer gefallen, sodass die insoweit vorgesehenen Entlastungen zumindest vorerst nicht greifen.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück