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Angebot von Factoring und Finanzierungsleasing – Erlaubnis durch BaFin notwendig

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 sind Factoring und Finanzierungsleasing erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen nach KWG. Die BaFin veröffentlicht ein Merkblatt zum Erhalt der Erlaubnis für bereits auf dem Markt tätige Unternehmen.

Danach besteht für diese Unternehmen die Möglichkeit der Erlaubnisfiktion nach § 64j Abs. 2 KWG, sofern sie die Tätigkeit bis zum 31. Januar 2009 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. Für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2009. Die Erlaubnis gilt zu dem Zeitpunkt als erteilt, zu dem die Anzeige fristgerecht und vollständig der BaFin zugegangen ist.

Das Anzeigeverfahren ist abweichend vom Erlaubnisverfahren nach § 32 KWG rein formell und ohne inhaltliche Prüfung der Anzeige. Das Merkblatt und auch ein Formblatt zur Anzeige stehen auf der Website der BaFin zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen: BaFin

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