In Deutschland gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die Unternehmen verpflichten würde, einen Verhaltenskodex zu erstellen und zu implementieren. Dennoch führen immer mehr Unternehmen Regelwerke ein, die bestimmte Verhaltensweisen für sämtliche Mitarbeiter verbindlich machen und gleichzeitig der Außenwelt ein bestimmtes Bild von dem Unternehmen und seiner Philosophie vermitteln sollen. Die Bezeichnungen dieser Regelwerke sind vielfältig: „Code of Ethics“, „Ethik- Richtlinien“, „Code of Conduct“, „Verhaltenskodex“ und „Verhaltenskodex gegen Korruption“, „Compliance-Kodex“, „Verhaltensrichtlinien“ sind nur einige der gängigen Bezeichnungen. Nachfolgend soll für alle diese Regelwerke einheitlich der Begriff „Verhaltenskodex“ verwendet werden. Doch nicht nur Unternehmen sind bemüht, Verhaltensanweisungen zu definieren und zu kommunizieren. Darüber hinaus finden sich Verhaltenskodizes insbesondere auch in Verbänden, Vereinen und Vereinigungen, die derartige Regeln mit dem Ziel erlassen, einen bestimmten Umgang zwischen den Mitgliedern oder aber auch den Umgang der Mitglieder mit Dritten verbindlich zu machen. Lediglich beispielhaft seien hier der Deutsche Franchise-Verband e.V., der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft und der Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. genannt.
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