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Verzögerungen bei der Erfüllung von Publizitätspflichten

Etwa 57 Prozent der Unternehmen halten die Fristen für die Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse nicht ein – und nehmen damit negative Auswirkungen auf ihr Rating in Kauf.

Denn erfahrungsgemäß schadet es der Einschätzung der Kreditwürdigkeit, wenn trotz abgelaufener Abgabepflicht nur veraltete Bilanzkennzahlen vorliegen. Zudem müssen Unternehmen mit empfindlichen Strafen von staatlicher Seite rechnen.

Für den überwiegenden Teil war die verbindliche Abgabefrist für die das Jahr 2010 betreffenden Abschlüsse der 31. Dezember 2011, die aber von mehr als der Hälfte der ca. 1 Million veröffentlichungspflichtigen Unternehmen nicht eingehalten wurde, so das am 9. Februar 2012 präsentierte Ergebnis einer Studie der D&B Deutschland. „Unternehmen sollten die gesetzlich festgeschriebenen Fristen dringend einhalten, da Jahresabschlüsse für Banken und Auskunfteien wichtige Kennzahlen für die Bewertung enthalten“ erläutert Thomas Dold, Geschäftsführer D&B Deutschland. Er weist besonders darauf hin, dass es Sinn und Zweck der Publizität der Unternehmensrechnungslegung ist, allen Interessierten (Geschäftspartner, Gläubiger, Gesellschafter u.a.) zeitnah einen Überblick über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu verschaffen. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn Gläubigern gegenüber grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird – wie etwa bei Kapitalgesellschaften.

Lediglich aus Kulanzgründen werden derzeit wohl noch keine Strafen verhängt. Liegen Kennzahlen und Daten dem elektronischen Bundesanzeiger nicht pünktlich vor, wird per Gesetz das Bundesamt für Justiz aktiv. Es kann Ordnungsgelder von bis zu 25.000 € verhängen, wenn Unternehmen Unterlagen nicht, zu spät oder unvollständig einreichen. Diese Sanktionsmöglichkeit besteht zudem mehrfach und sogar gegen die gesetzlichen Vertreter der säumigen Gesellschaft.

Weitere Informationen: D&B

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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