Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.10.2011 bedeutet das Konzept eines verantwortlichen Unternehmertums, für ein größeres und tragfähigeres Wirtschaftswachstum zu sorgen.
Daher hat die Europäische Kommission ein Paket von Maßnahmen vorgelegt, um das Unternehmertum und verantwortliche Unternehmen zu unterstützen. Zu den wichtigsten Teilen des Pakets gehören folgende Punkte:
- Die Förderung verantwortlichen Unternehmertums:
Die Kommission schlägt vor, ein System der länderbezogenen Berichterstattung einzuführen, um die Transparenz hinsichtlich der Zahlungen zu erhöhen, die z.B. die mineralgewinnende Industrie und die Forstwirtschaft weltweit an Regierungen leisten. Um die verschiedenen Arten von Unternehmen und Branchen mit der länderbezogenen Berichterstattung zu erfassen, schlägt die Kommission vor, die Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) zur Aufnahme börsennotierter Unternehmen und die Rechnungslegungsrichtlinien (78/660/EWG und 83/349/EWG) zur Aufnahme großer nicht börsennotierter Unternehmen zu ändern.
- Die Erleichterung des sozialen Unternehmertums:
Die Initiative zur Sozialwirtschaft umfasst zahlreiche Maßnahmen, um deren Weiterentwicklung zu fördern. So werden Wege vorgeschlagen, um den Zugang zur Finanzierung zu erleichtern, beispielsweise mit Hilfe der EU-Strukturfonds und der künftigen Einführung eines Finanzierungsinstruments für die Bereitstellung von sozialen Investmentfonds und Finanzintermediären mit Eigen- und Fremdkapital sowie Risikoteilungsinstrumenten. Zudem gibt es Vorschläge zur Verbesserung der Sichtbarkeit und zur Vereinfachung des Regulierungsumfelds.
- Die Verringerung des Verwaltungsaufwands für KMU:
Mit den Änderungsvorschlägen zu den Rechnungslegungsrichtlinien (78/660/EWG und 83/349/EWG) beabsichtigt die Kommission, den Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen zu verringern. Durch verschiedene Vereinfachungen soll die Erstellung der Jahresabschlüsse vergleichbarer, klarer und leichter verständlich werden. Dies dürfte es auch Außenstehenden wie Aktionären, Banken und Lieferanten ermöglichen, sich ein besseres Bild über die Leistungsfähigkeit und die finanzielle Lage eines Unternehmens zu machen. Die potenziellen Kosteneinsparungen für KMU werden mit 1,7 Mrd. EUR pro Jahr veranschlagt. Durch die vorgeschlagene Überarbeitung der Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) sind börsennotierte Unternehmen, auch kleine und mittlere Emittenten, nicht mehr verpflichtet, vierteljährlich Finanzinformationen zu veröffentlichen. Auch dies dürfte dazu beitragen, Kosten weiter zu verringern und dem kurzfristigen Denken an den Finanzmärkten entgegenzuwirken.
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