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DICO Talk  
28.09.2018

Unternehmensbußen: Ist eine Verschärfung der richtige Weg?

ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Unternehmenssanktionen: Dr. Fechner erläutert die Pläne der GroKo (Foto: Angela Kausche/ESV)
In der neuen ESV-Akademie diskutierten die Teilnehmer beim DICO Talk das Für und Wider der Pläne der Großen Koalition, die Unternehmensbußen weiter zu verschärfen.
Eingeladen hatten das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO), die Wirtschaftskanzlei GÖRG und das Deutsche Aktieninstitut e.V.

Einleitend  nannte Dr. Johannes Fechner, MdB und rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, die Gründe, aufgrund derer die Große Koalition (GroKO) die Unternehmenssanktionen – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – verschärfen möchte.

Sanktionsrecht: Die Pläne der Großen Koalition

Die GroKo sehe einen aktuellen Handlungsbedarf für Unternehmensgeldbußen, um einerseits Schaden von der Wirtschaft abzuwenden und für fairen Wettbewerb zu sorgen. Andererseits wolle sie dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Fechner betonte, dass im Koalitionsvertrag kein Unternehmensstrafrecht vereinbart wurde, sondern ein Unternehmenssanktionsrecht.

Die bisher geltende Strafobergrenze von 10 Millionen Euro. gem. § 30 OWiG sei für große Konzerne zu niedrig und hätte nicht die gewünschte abschreckende Wirkung. Daher wollen Union und SPD zukünftig Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Mio. Euro mit Geldbußen bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes belegen. Außerdem solle das Legalitätsprinzip das Opportunitätsprinzip ersetzen. Damit hätten Behörden kein Ermessen mehr, Verfahren einzustellen.

Ferner sollten Sanktionen für Unternehmen öffentlich gemacht werden und geeignete Compliance-Maßnahmen zu geringeren Sanktionen führen. Damit Justiz und Staatsanwaltschaften auch in der Praxis in der Lage seien, die verhängten Sanktionen durchzusetzen, müssten mindestens 2.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden, so Fechner, um gegen Wirtschaftskriminalität vorgehen zu können. Auch sei eine bessere Bezahlung notwendig, um auf dem Arbeitsmarkt Spezialisten mit dem notwendigen Expertenwissen für die Aufgaben zu bekommen. Dadurch solle die Attraktivität der Arbeit im öffentlichen Dienst gegenüber der Privatwirtschaft erhöht werden.

Die kartellrechtliche Perspektive

Prof. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes, betonte, dass Kartelle einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. Daher bestehe das Ziel der Kartellsanktionen darin, das Vermögen der Wirtschaftsteilnehmer zu treffen, die von unlauterem Verhalten profitieren. Die Sanktionen hätten somit eine Steuerungsfunktion zur Einhaltung der Gesetze und Normen.

Ost legte dar, dass der Profit bei Kartellverstößen in der Regel bei den Unternehmen ankomme, und nicht bei dem Einzeltäter, der verantwortlich sei. Eine Erhöhung der Sanktionszahlungen und der Sanktionsarten gegen Unternehmen begrüßte Ost daher. Ob die Preisgabe des Opportunitätsprinzips in diesem Kontext die auf Dauer gewünschten Änderungen herbeiführe, bezweifelte der Vizepräsident des Bundeskartellamtes allerdings. Er hege Zweifel, dass es dadurch zu mehr Verfahren kommen werde. In Bezug auf das Kartellrecht sprach sich Ost für die Beibehaltung des funktionierenden bestehenden Systems aus.

Die Aktionärssicht

Prof. Dr. Alexander Reuter, Partner bei der Wirtschaftskanzlei GÖRG, bemängelte, dass die Vorschläge der Großen Koalition zum Wirtschaftssanktionsrecht direkt den Aktionären eines betroffenen Unternehmens schadeten. Eine Buße für das Unternehmen hätte als durchlaufender Posten Auswirkungen auf den Gewinn je Aktie und damit den Aktienkurs. Darunter würden letztlich die Aktionäre leiden, von denen viele ihre Unternehmensbeteiligungen zur Vermögensvorsorge besitzen. Die Geldbußen verfehlten daher ihre gewünschte Wirkung, das Unternehmen zu bestrafen und treffen stattdessen nur die Aktionäre.

Umfang der D&O-Versicherung

Der Geschäftsführer der VOV GmbH, Diederik Sutorius, referierte über die D&O Versicherung. Sutorius stellte den hohen Wettbewerbsdruck in der Branche dar, aus dem geringe Prämien für die Versicherer resultieren. Er warnte davor, anzunehmen, dass die D&O-Versicherung die gegen Manager verhängten Bußgelder erstatten würde. Das sei nicht der Fall und ein weit verbreiteter Irrglaube. Versichert seien in der Regel allerdings die Gerichts- und Verteidigungskosten. Das Zukunftsgeschäft der Versicherer liege nach Meinung von Sutorius vor allem in der Schadensprävention.

Aktuelle Trends auf europäischer Ebene

Vor der abschließenden Podiumsdiskussion stellte Jan Bremer vom Deutschen Aktieninstitut die aktuellen regulatorischen Entwicklungen und Trends auf europäischer Ebene vor. Generell sei zu beobachten, dass sich Geldbußen immer häufiger am Umsatz orientierten, dass immer mehr Geldbußen gegen juristische Personen und Organmitglieder verhängt würden und das „Naming and Shaming” verbreiteter Anwendung finde. Der Trend zu höheren Sanktionen halte unvermindert an. Darüber hinaus resümierte Bremer eine Erweiterung der behördlichen Befugnisse sowie eine Sanktionierung zunehmend über die Ausweitung von Rechtsbehelfen.

Einen umfassenden Überblick zum Thema gibt Ihnen der Artikel Unternehmenssanktionen und Internal Investigations - Die Bundesregierung plant umfassende Reformen (Ausgabe 5/2018 der ZRFC).

Risk, Fraud & Compliance

Beispiellose unternehmerische Skandale haben Kunden und die öffentliche Meinung, Mitarbeiter und Führungskräfte für Compliance neu sensibilisiert. Doch welche Lehren ergeben sich daraus für die Gestaltung professioneller Compliance-Systeme? Die ZRFC beleuchtet die facettenreiche Thematik mit Fokus auf den gesamten Compliance-Management-Prozess, praxisnah und fachübergreifend.

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In der wiederkehrenden Rubrik Profession finden Sie aktuelle Informationen zur Entwicklung des Berufsstands des Compliance Officers/-Beauftragten.

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