Noch vor Ablauf eines jeden Kalenderjahres veröffentlicht die DPR seit 2007 eine Liste ihrer Prüfungsschwerpunkte für die in diesem Jahr erstellten Abschlüsse. Damit zusammenhängende Fragestellungen werden zwar nicht in jeder Stichprobenprüfung vollumfänglich aufgegriffen. Indes ist damit zu rechnen, dass zumindest einige der veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte in einer Stichprobenprüfung Berücksichtigung finden. Der Kanon dieser Prüfungsschwerpunkte ergibt sich primär aus den Erfahrungen der europäischen Enforcer mit einschlägig fehlerhaft umgesetzten Normen und orientiert sich auch an aktuellen Entwicklungen, wie in den zurückliegenden Jahren an der weltweiten Finanzmarkt‐ und Wirtschaftskrise. Daneben spielt die Relevanz der entsprechenden Bilanzierungsgebiete für die Information des Kapitalmarkts eine wichtige Rolle für die Auswahl. Durch die explizite Aufzählung von Prüfungsschwerpunkten soll eine zusätzliche Motivation für die Unternehmen geschaffen werden, im Umgang mit den genannten Aspekten besondere Sorgfalt walten zu lassen. In den vergangenen Jahren kristallisierten sich die nachfolgenden Prüfungsschwerpunkte heraus, bei denen aus heutiger Sicht auch für künftige Geschäftsjahre von einer hohen Bedeutung für das Prüfverfahren ausgegangen werden kann:
1. Unternehmenserwerbe und damit verbundene Kaufpreisallokationen (IFRS 3)
2. Wertminderung von Vermögenswerten (IAS 36)
3. Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten und die korrespondierenden Angabepflichten (IAS 39; IFRS 7)
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