Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den Bericht "Exporting Corruption" zum diesjährigen Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr in OECD-Ländern veröffentlicht. Demnach gebe es international keine signifikanten Fortschritte.
In sieben OECD-Ländern wird eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung festgestellt: Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweiz und USA. Laut dem Bericht gab es in den OECD-Staaten im letzten Jahr 144 neue Ermittlungsverfahren im Bereich der Auslandsbestechung. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl nur ein Bruchteil der weltweiten Bestechung im Ausland widerspiegelt.
Zur Situation hierzulande wird im Bericht bemängelt, dass Deutschland nach wie vor nicht die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert hat. Weiterhin wird kritisiert, dass es in Deutschland keine strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen gebe. Stattdessen sehe ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, im Ordnungswidrigkeitengesetz die Geldbuße für Unternehmen, die gegen Gesetze verstoßen, von 1 auf 10 Mio. Euro zu erhöhen.
Die Vorsitzende von Transparency Deutschland, Edda Müller, sieht dies kritisch. Der Strafrahmen müsse auf die Höhe der Kartellstrafen angehoben werden, denn für Großunternehmen würden auch Strafen von maximal 10 Mio. Euro keinen Abschreckungseffekt haben. Deutschland brauche vielmehr endlich ein Unternehmensstrafrecht.
Weitere Informationen und Download des Berichts Exporting Corruption: Country Enforcement of the OECD Anti-Bribery Convention Progress Report 2012: Transparency International
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