Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) verabschiedet.
Mit dem Gesetz sollen Aktionäre künftig besser informiert und ihnen die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken will das Gesetz auch die Präsenz von Aktionären in der Hauptversammlung erhöhen. Elektronische Briefwahl und Online-Teilnahme an der Hauptversammlung werden möglich.
Das Gesetz erschwere zudem das Geschäftsmodell so genannter „räuberischer Aktionäre“, Anfechtungsanklagen nur deshalb anzustrengen, um die Unternehmenspolitik einer AG erheblich zu stören und die Klage erst gegen Gewährung erheblicher finanzieller Vorteile zurückzunehmen.
Weitere Informationen:Bundesministerium der Justiz
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