Zu Beginn des Themas wollen wir einige Definitionen voranstellen, die das Umfeld des Beitrags umreißen:
– Standards for the Professional Practice of Internal Auditing (deutsche Übersetzung): „Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwert zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern.“
Beide Aufgabenstellungen sind also als legitime Leistungen der Internen Revision anzusehen.
– Prüfungsleistung (nach Glossar IIA/DIIR): „Die objektive Erbringung von Prüfungsnachweisen, um eine unabhängige Beurteilung des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Führungs- und Überwachungsprozesse der Organisation zu erreichen.“
Prüfungen sind die klassische Leistungsart der Revision, deren Blickfeld sich jedoch in den letzten Jahren gewandelt hat, z. B. durch ex-ante-Prüfungen und durch die Einführung des Begriffs ‚Risikomanagement’.
– Beratungsleistung (nach Glossar IIA/DIIR): „Beratungs- und ähnliche Kundendienstleistungen, deren Art und Umfang mit dem Kunden vereinbart sind und die der Wertschöpfung sowie der Verbesserung von Führung und Überwachung, Risikomanagement und Kontroll- und Steuerungsprozessen der Organisation dienen sollen, ohne Übernahme von Ausführungsverantwortung durch den Internen Revisor.“
An dieser Definition wird deutlich, dass sich die Beratungsleistung der Internen Revision relativ eng an die Prüfungsleistung anlehnt.
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