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Neue BaFin-Satzung: Änderungen zu Verwaltungsrat und Verbraucherbeirat

Die BaFin hat eine neue Satzung. Die entsprechende Änderungsverordnung ist am 4. März 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und einen Tag später in Kraft getreten. Grund für die Satzungsänderung sind Neuregelungen durch das Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht. Sie sehen vor, dass sich der Verwaltungsrat der BaFin künftig anders zusammensetzt.

Verwaltungsrat

Neben Vertretern von Ministerien und Bundestag sind demnach weitere Personen mit Fachexpertise in den Verwaltungsrat zu bestellen, die aber nicht – wie bisher – Vertreter von Kreditinstituten, Versicherern oder Kapitalanlagegesellschaften sein müssen. Außerdem hat das Gremium künftig nur noch 17 statt 21 Mitglieder. Zugleich ändern sich die Vorschlagsrechte, die Regelungen zur Stellvertretung und der Umgang mit Interessenkonflikten sowie die Quoten für Einberufung, Beschlussfähigkeit und Berichtsverlangen des Verwaltungsrates.

Verbraucherbeirat

Das Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht schreibt darüber hinaus die Einrichtung eines Verbraucherbeirates vor. Seine Aufgabe wird es sein, die BaFin bei ihren Aufsichtsaufgaben aus Verbrauchersicht zu beraten. Die Satzung regelt unter anderem dessen Tätigkeiten und Zusammensetzung im Detail.

Weitere Informationen: BaFin

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