Mit dem Gesetz soll die EU-CER-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, einheitliche Mindeststandards für den Schutz von Einrichtungen wie Stromnetzen, Krankenhäusern und Verkehrswegen festzulegen.
Nach Angaben der Bundesregierung geht es dabei um den Schutz vor physischen Gefahren, zum Beispiel Naturkatastrophen, technischen Ausfällen und Sabotage. Das Gesetz ergänzt die bestehenden Regelungen zur IT-Sicherheit, die sich bislang vor allem auf digitale Risiken konzentrieren.
Betreiber kritischer Anlagen sollen künftig verpflichtet werden, Risikoanalysen zu erstellen, Resilienzpläne auszuarbeiten und feste Ansprechpartner zu benennen. Außerdem müssen sie erhebliche Störungen künftig an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) melden. Vorgesehen ist eine gemeinsame digitale Meldeplattform mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Das Bundesinnenministerium soll per Rechtsverordnung Mindestanforderungen für den physischen Schutz festlegen können. Gleichzeitig dürfen Branchenverbände eigene Standards entwickeln, die vom BBK anerkannt werden können.
Der Gesetzentwurf in der Fassung vom 3.11.2025 ist hier veröffentlicht.
Resiliente InfrastrukturenHerausgegeben von Matthias MaxStörungen, Krisen und Katastrophen stellen immer weniger die Ausnahme dar. Vielmehr werden und sind sie Teil unseres Alltags. Die Resilienz der Infrastrukturen zu stärken ist daher eine essenzielle Aufgabe unserer Zeit. Der vorliegende Sammelband betrachtet branchen- sowie ressortübergreifend die komplexer werdenden Rahmenbedingungen, mit denen unsere Gesellschaft konfrontiert ist. Die Besonderheit der Publikation zeichnet sich durch ihre thematische Breite aus: Sie bringt Perspektiven aus Wissenschaft, Behörden und Hilfsorganisationen sowie Unternehmen zusammen. Die vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen bieten Institutionen und Unternehmen eine effektive Möglichkeit, ihre Resilienz durch einfache Maßnahmen zu stärken. Sie können als Ergänzung zu bestehenden Mechanismen des Risiko- und Krisenmanagements sowie Business-Continuity-Managements eingesetzt werden, richten sich aber auch an alle, die nicht über solche Mechanismen verfügen. |
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