Unser heute gültiges Handelsgesetzbuch (HGB) trat am 10.5.1897 erstmalig in Kraft. Auch wenn die für die Bilanzierung relevanten Vorschriften des dritten Buchs erst am 19.12.1985 durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz eingefügt wurden, da sie zuvor im Aktiengesetz kodifiziert waren, so lässt sich mit hoher Gewissheit sagen, dass bei der Entwicklung unserer Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) niemand vorhergesehen hat, dass der Staat jemals auf die Idee kommen könnte, kostenlos werthaltige und handelbare Vermögensgegenstände mit Rückgabepflicht zu verteilen. Folglich wurde ein dem Emissionshandel vergleichbares System bei der Entwicklung der GoB nicht berücksichtigt. Da § 238 HGB alle deutschen Kaufleute zur Buchführung nach den GoB verpflichtet, sind die vorhandenen GoB auf den Emissionshandel anzuwenden.
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