Demnach stieg die Zahl eingegangener Verdachtsmeldungen gegenüber dem Vorjahr um knapp 50 Prozent auf 114.914. „Insgesamt betrachtet hat sich das jährliche Meldeaufkommen in Deutschland seit 2009 fast verzwölffacht“, bilanziert die FIU. Das sei auf „die kontinuierliche Sensibilisierung der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten und die fortschreitende Automatisierung bei großen Kreditinstituten“ zurückzuführen.
Der Anstieg des Meldeaufkommens betrifft sowohl Finanz- und Nichtfinanzsektor als auch Behörden und sonstige Verpflichtete. 98 Prozent aller Meldungen kommen aus dem Finanzsektor, von denen wiederum 92 Prozent aus Kreditinstituten eingingen.
Aus dem Nichtfinanzsektor kamen 1.512 Meldungen. Das ist das 2,5-Fache des Vorjahreswerts, bedingt vor allem durch deutlich mehr Verdachtsmeldungen von Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen.
Bei Immobilienmaklern hat sich die Zahl der Meldungen auf 84 fast verdreifacht. „Die FIU hat den Immobiliensektor und damit in Verbindung stehende Verdachtsmeldungen als Risikoschwerpunkt identifiziert“, heißt es im Jahresbericht. Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Immobiliengeschäften würden somit „stets priorisiert bearbeitet“, um Ermittlungstätigkeiten der zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen.
Der Kauf und Verkauf von Immobilien werde für Geldwäsche vorwiegend während der „Integrations-Phase“ und damit der dauerhaften Rückführung des Geldes in den regulären Wirtschaftskreislauf genutzt. Gemeint ist hierbei, das bereits zuvor in den Finanzkreislauf gebrachte und praktisch vorgewaschene Geld langfristig in ein legales Wirtschaftsgut zu investieren. „Hierzu eignen sich Immobilien aufgrund ihrer meist hochpreisigen Werte in besonderem Maße“, stellt die FIU fest.
760 Verdachtsmeldungen stehen im Zusammenhang mit Kryptowerten – ein Drittel mehr als im Jahr zuvor. Eine „typische Begehungsweise“ sieht die FIU insbesondere in der Weiterleitung von Geldern an Handelsplattformen ins Ausland zum Umtausch der Gelder in Kryptowerte mit anschließendem Weitertransfer.
„Aufgrund ihrer Schnelligkeit und Anonymität bieten Kryptowerte ein erhebliches Risikopotenzial, um illegales Geld in legales umzuwandeln“, führt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen aus. Sie verweist auf die „Leitlinien für einen risikobasierten Ansatz zu Kryptowerten und Kryptoverwahrern“ der Financial Action Task Force (FATF). Seit diesem Jahr sind Anbieter von Kryptoverwahrgeschäften als Finanzdienstleistungsunternehmen der Aufsicht der BaFin unterstehen.
FIU-Leiter Christof Schulte kündigte jetzt an, man werde „künftig auch vermehrt Transaktionen, die unter dem Einsatz neuer Zahlungstechnologien vorgenommen wurden, im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung untersuchen“.
Den vollständigen Jahresbericht der FIU finden Sie hier.
(ESV/fab)
Bitcoin, Ethereum & Co.Autor: Enée BussacBitcoin, Ethereum, Blockchain, Wallets, Mining … Kryptowährungen sind heute einem breiten Publikum ein Begriff. Dennoch bleibt diese Welt für die meisten weiterhin geheimnisvoll.
|
Geldwäschestrafrecht | 12.08.2020 |
Geldwäsche-Nachweis soll wesentlich einfacher werden – BMJV legt Gesetzentwurf vor | |
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht. Der Referentenentwurf entstand in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium. mehr … |
Finanzmarktrecht | 20.02.2020 |
Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer | |
<p>Mit dem Kryptoverwahrgeschäft gibt es in Deutschland seit diesem Jahr eine neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Die gewerbliche Verwahrung von Kryptowährungen und Kryptotoken für Kunden erfordert nun die vorherige Einholung einer Bafin-Erlaubnis.</p> mehr … |
Digitalisierung | 18.02.2020 |
Mehr Engagement bei Korruptionsbekämpfung gefordert | |
Unternehmen sehen sich durch den Einsatz digitaler Technologien bei der Bekämpfung von Korruption mit neuen Hürden konfrontiert. mehr … |
Geldwäschegesetz | 10.02.2020 |
Neues Geldwäscherecht erfordert Anpassungen der Compliance-Systeme | |
Zu Beginn dieses Jahres sind in der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie Neuerungen in Kraft getreten. Die beiden Rechtsanwälte Dr. Alexander Cappel und Dr. Michael Born von der Kanzlei Norton Rose Fulbright beleuchten im Interview die entscheidenden Änderungen und Konsequenzen für die Compliance. mehr … |
Transparency International | 23.01.2020 |
Weltweite Korruptionsbekämpfung kommt nicht voran | |
Deutschland hat das Vorgehen gegen Korruption nicht verschärft, steht im internationalen Vergleich aber besser da als vor einem Jahr. mehr … |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: