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Gefahren für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers?

Verkehren sich die Bestrebungen der EU-Kommission, die mittelständischen Wirtschaftsprüfer zu stützen, in ihr Gegenteil? Insbesondere die externe Rotation ruft entsprechende Bedenken hervor.

Stattdessen sollten sog. joint audits stärker gefördert werden, um die Marktdominanz der Big Four aufzubrechen – so beschrieb beispielsweise Dr. Marian Ellerich, Sprecher von PKF Deutschland , anlässlich der Vorlage einer gemeinsamen Erklärung von zehn in Deutschland führenden Prüfungsnetzwerken am 30. Januar 2012 in Frankfurt/M. das für den Mittelstand tatsächlich wichtigste Anliegen. Zwar sei die Einführung einer externen Rotation grundsätzlich geeignet, das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu stärken. Die isolierte Einführung der externen Rotation berge jedoch das Risiko einer weiteren Erhöhung der Marktkonzentration und konterkariere damit die Öffnung der Marktstrukturen als das zentrale Anliegen der EU-Kommission (Hintergrund sind die Vorschläge der EU-Kommission vom 30. November 2011 zur Neufassung der Abschlussprüferrichtlinie sowie für eine EU-Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (public interest entities, kurz PIE), vgl. dazu zuletzt die COMPLIANCEdigital-Meldung vom 14. Dezember 2011.

In Bezug auf die PIE betrifft die Wunschvorstellung der Prüfungsnetzwerke insbesondere die verpflichtende Einführung eines joint audit (gemeinschaftliche Prüfung) für große PIEs unter Einbeziehung mindestens einer bislang nicht marktbeherrschenden Prüfungsgesellschaft mit einem festzulegenden Mindestanteil des gesamten Prüfungsvolumens. Dabei könnten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften von der Konzernabschlussprüfung ausgeschlossen werden, wenn sie z.B. mehr als 70 Prozent des Prüfungsvolumens bezogen auf alle in den Konzernabschluss einzubeziehenden Gesellschaften selbst oder durch verbundene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erbringen. Jedenfalls solle die im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehene Möglichkeit der Verlängerung des Rotationszeitraums bei gleichzeitigem joint audit deutlich erweitert werden (z.B. eine Verdoppelung des Zeitraums von sechs auf zwölf Jahre). Hingegen biete die derzeit vorgeschlagene Lösung keinen ausreichenden Anreiz für die Entscheidung zugunsten des joint audit.

Erst die Kombination einer externen Rotation mit einem so ausgestalteten joint audit könne die Öffnung des hochkonzentrierten Prüfungsmarkts für Abschlussprüfungen von PIE bewirken sowie in besonderem Maße die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers stärken. Zudem werde bei einer zeitlich versetzten Rotation der Prüfungsgesellschaften der mit einem Wechsel des Abschlussprüfers verbundene Wissensverlust deutlich abgefedert.
Darüber hinaus lautet eine weitere Forderung, den im (vorhergehenden) Grünbuch diskutierten, im jetzigen Vorschlag der EU-Kommission jedoch nicht weiter erwähnten shared audit (Aufteilung der Prüfungsmandate in einem Konzern auf mehrere Abschlussprüfer) als zusätzliche Möglichkeit der Verlängerung des Rotationszeitraums (z.B. von sechs auf neun Jahre) zu verankern.

Weiterhin ist den Vertretern der mittelständischen Prüfungsnetzwerke wichtig, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Katalog von zulässigen und unabhängigen Beratungs- und Prüfungsleistungen noch einer Feinabstimmung bedarf. Zu der gemeinsamen Erklärung zusammen geschlossen haben sich BDO, Nexia International, Moore Stephens, Rödl & Partner, Grant Thornton, RSM, PKF, Baker Tilly International, Mazars sowie Crowe Horwath, also die Netzwerke, die in Deutschland im Umsatzranking nach den Big Four die Plätze 5 – 14 belegen.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern



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