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Dokument Exportbeschränkungen der USA – Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!

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Exportbeschränkungen der USA – Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!
Compliance-Systeme können vorbeugen und Strafen abmildern

  • Karl-Heinz Withus

Die Ermittlungen der U.S.-Justizbehörden und der SEC (Securities Exchange Commission – U.S. amerikanische Börsenaufsicht) im Fall der Korruptionsaffäre bei Siemens haben Unternehmen drastisch in Erinnerung gerufen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika bei der Verfolgung ihrer Gesetze nicht an ihrer Staatsgrenze halt machen. Neben über 600 Millionen Euro Strafzahlungen an U.S.-Behörden entstanden noch weitere Kosten durch verhängte Auflagen sowie im Rahmen der Aufklärung der Vorwürfe durch die U.S.-Behörden. Grundlage für die amerikanischen Ermittlungen und Strafen war der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), der Schmiergeldzahlungen an ausländische Amtsträger untersagt. Siemens unterlag diesen Bestimmungen nicht nur durch die Registrierung an der amerikanischen Börse. Die amerikanische Justiz verfolgt FCPA-relevante Taten auch, wenn bei der Durchführung der Schmiergeldzahlungen nur ein mittelbarer Bezug zum amerikanischen Territorium bestanden hat. Die Nutzung einer U.S.-Bank für den Transfer von Schmiergeldzahlungen kann beispielsweise für Ermittlungen des Department of Justice (DOJ) ausreichend sein.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2010.01.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1867-8394
Ausgabe / Jahr: 1 / 2010
Veröffentlicht: 2010-02-01

Seiten 41 - 45


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