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EUDR  
05.12.2025

EU-Entwaldungsverordnung verschoben und abgeschwächt

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
EUDR: Neben der Verschiebung werden zentrale Vorgaben gelockert. (Grafik: by-studio/stock.adobe.com)
Die EU hat ihr wichtigstes Instrument gegen globale Entwaldung entschärft und erneut verschoben. Unterhändler von Parlament und Rat einigten sich auf Änderungen der Entwaldungsverordnung (EUDR), die Unternehmen mehr Zeit und weniger Auflagen geben.

Mehr Zeit für Unternehmen

Kern der Einigung ist eine deutliche zeitliche Verschiebung. Große und mittlere Unternehmen müssen erst ab dem 30. Dezember 2026 belegen, dass Produkte wie Kaffee, Rindfleisch oder Soja nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt die Pflicht ab dem 30. Juni 2027. Ursprünglich sollte die Verordnung Ende 2025 greifen.

Die Kommission verweist auf technischen Anpassungsbedarf: Das zentrale IT-System, über das Sorgfaltserklärungen eingereicht werden, müsse entlastet werden, um zuverlässig zu funktionieren.

Neben der Verschiebung werden zentrale Vorgaben gelockert:

  • Nachgelagerte Unternehmen müssen keine Sorgfaltserklärungen mehr abgeben; nur der erste Inverkehrbringer eines Produkts ist noch berichtspflichtig.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen sollen nur eine vereinfachte einmalige Anmeldung abgeben – oder ganz befreit werden, wenn staatliche Datenbanken Informationen bereitstellen.
  • Bücher, Zeitungen und weitere Druckerzeugnisse fallen künftig nicht mehr unter die Verordnung.

Kritik aus der Wirtschaft

Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der die Kritik aus Teilen der Wirtschaft an der praktischen Umsetzbarkeit der Verordnung deutlich zugenommen hat.

Der Maschinenbauverband VDMA forderte in einem Schreiben an die EU-Kommission eine grundsätzliche Überarbeitung der Verordnung und eine Verschiebung des Starts um mindestens zwei Jahre. Die EUDR sei „handwerklich schlecht gemacht“ und „Bürokratismus in Höchstform“.

Die Druck- und Medienbranche warnte vor kaum zu bewältigenden Belastungen für viele Betriebe. In einem gemeinsamen Schreiben appellierten der Bundesverband Druck und Medien (BVDM), der BDZV, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der BVDA, der Gesamtverband Pressegroßhandel und der Medienverband der freien Presse an die Bundesregierung, sich für eine Anpassung der EUDR einzusetzen. Die Verbände forderten unter anderem eine Konzentration der Sorgfaltspflichten auf den ersten Inverkehrbringer der Rohstoffe.

Kritik von Umwelt- und Naturschutzorganisationen

Während die Kommission jetzt die Einigung als Schritt zu mehr „Klarheit und Vorhersehbarkeit“ für Unternehmen bewertet, kam aus Umwelt- und Naturschutzorganisationen bereits im Vorfeld scharfe Kritik.

Die Deutsche Umwelthilfe warnte: Die Verschiebung der Verordnung wäre ein fatales Signal für den Naturschutz. Außerdem stünden zahlreiche Unternehmen trotz hoher Investitionen in entwaldungsfreie Lieferketten plötzlich ohne verlässliche Planungssicherheit da. Erfolgreiche Testläufe – etwa zur Rückverfolgung brasilianischer Lieferketten – hätten gezeigt, dass die technische Umsetzung möglich sei.

Der WWF sprach von einem „Tiefpunkt europäischer Umweltpolitik“. Die Verschiebung drohe zum „ersten Opfer einer demokratisch fragwürdigen Deregulierungsagenda“ zu werden; technische Probleme seien „vorgeschoben“ und vor allem Ausdruck mangelnden politischen Willens. Frühere IT-Tests hätten positive Ergebnisse geliefert.

Politischer Hintergrund

Die EUDR war 2023 als zentraler Baustein des Green Deals beschlossen worden. Doch seit den jüngsten EU-Wahlen haben sich die politischen Mehrheiten verschoben. Laut dem EU-Nachrichtenportal Eunews stimmten Abgeordnete der konservativen EVP gemeinsam mit rechten Fraktionen für die Abschwächung der Regeln.

Zwar betont die Kommission weiterhin die ökologische Dringlichkeit: Entwaldung verursacht rund zehn Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen, und laut FAO gingen seit 1990 etwa 420 Millionen Hektar Wald verloren. Doch die erneute Verschiebung verdeutlicht die Kluft zwischen ambitionierten Klimazielen und politisch-ökonomischem Druck.

Wie geht es weiter?

Parlament und Rat müssen die Änderungen noch formell annehmen. Tritt die überarbeitete EUDR in Kraft, beginnt ihr Anwendungszeitraum Jahre später als ursprünglich geplant – und mit deutlich reduzierten Pflichten.

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