Ziel war es, mögliche Fehler in der deutschen Sprachfassung der ESRS zu finden und der EU-Kommission mitzuteilen. Dabei geht es um die Fassung, die am 31.7.2023 von der EU-Kommission veröffentlicht worden war.
Die Ergebnisse der Befragung hat das DRSC jetzt zusammengefasst und an das Bundesjustizministerium übermittelt. Das DRSC weist darauf hin, dass die Übersicht als erste Indikation zu verstehen ist. Die Inhalte seien rechtlich nicht geprüft worden und würden keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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