– Für externe Betrachter lässt sich die wirtschaftliche Lage einer Gruppe zusammengehöriger Unternehmen in hinreichender Weise nur durch einen Konzernabschluss abbilden.
– Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses gilt das Weltabschlussprinzip. Das inländische Mutterunternehmen hat daher grundsätzlich alle in- und ausländischen Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen.
– Der Konzernabschluss ist mehr als ein Summenabschluss, d. h. mehr als die additive Zusammenfassung der einzelnen Abschlüsse einer Unternehmensgruppe.
– Die wechselseitigen Beziehungen der Gruppenunternehmen untereinander werden durch Konsolidierungsmaßnahmen so dargestellt, als ob die Gruppe von Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich nur ein einziges Unternehmen wäre (Einheitstheorie).
– Der Konzern ist kein Rechtssubjekt. Daher hat der Konzernabschluss nur Informationsfunktion. Zur Bemessung der Gewinnausschüttung oder der Besteuerung wird der Konzernabschluss daher nicht verwendet.
– Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen einen Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen. Nichtkapitalmarktorientierte inländische Mutterunternehmen haben ihren Konzernabschluss wahlweise nach HGB oder nach IFRS aufzustellen.
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