– Für externe Betrachter lässt sich die wirtschaftliche Lage einer Gruppe zusammengehöriger Unternehmen in hinreichender Weise nur durch einen Konzernabschluss abbilden.
– Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses gilt das Weltabschlussprinzip. Das inländische Mutterunternehmen hat daher grundsätzlich alle in- und ausländischen Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen.
– Der Konzernabschluss ist mehr als ein Summenabschluss, d. h. mehr als die additive Zusammenfassung der einzelnen Abschlüsse einer Unternehmensgruppe.
– Die wechselseitigen Beziehungen der Gruppenunternehmen untereinander werden durch Konsolidierungsmaßnahmen so dargestellt, als ob die Gruppe von Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich nur ein einziges Unternehmen wäre (Einheitstheorie).
– Der Konzern ist kein Rechtssubjekt. Daher hat der Konzernabschluss nur Informationsfunktion. Zur Bemessung der Gewinnausschüttung oder der Besteuerung wird der Konzernabschluss daher nicht verwendet.
– Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen einen Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen. Nichtkapitalmarktorientierte inländische Mutterunternehmen haben ihren Konzernabschluss wahlweise nach HGB oder nach IFRS aufzustellen.
Seiten 575 - 583
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: