Die CSR-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2014/95/EU) ist bis zum 6.12.2016 in deutsches Recht umzusetzen. Dazu beschloss die Bundesregierung am 21.9.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Ziel des vorliegenden Beitrags ist eine kurze Darstellung des Regierungsentwurfs unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom 11.3.2016.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2016.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-05 |
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