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Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat

Überwachungstätigkeit, Qualifikation, Besetzung, Vergütung, Haftung. Von Christian Orth / Rudolf X. Ruter / Bernd Schichold. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2013, 396 Seiten, 79,95 Euro, ISBN-978-3-791-03251-1.

Der vorliegende Sammelband befasst sich mit dem Financial Expert im Aufsichtsrat, der durch das BilMoG in Deutschland verpflichtend eingeführt worden ist, und seinen Besonderheiten im Zusammenspiel der Corporate Governance von Aktiengesellschaften. In ihrem Geleitwort greift Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die aktuelle Diskussion um die Etablierung eines zweiten Finanzexperten auf, was die Relevanz des hochkarätig besetzten Sammelbandes zeigt.

In dem Auftaktbeitrag stellt Weber-Rey die Wichtigkeit der Diskussionskultur im Plenum des Aufsichtsrats heraus. Sie bezeichnet die „capacity to challenge“ als die wichtigste Aufgabe und Eigenschaft eines erfolgreichen Aufsichtsrats. Durch kritisches Hinterfragen können die checks and balances, die für eine gute Corporate Governance wichtig sind, aufrechterhalten werden.

Die Werteorientierung des Financial Experts wird in dem Beitrag von Hemel hervorgehoben. Er hält die ethischen Leitlinien im Unternehmen für wichtig und hält auch die Werteorientierung des Financial Experts für entscheidend. Ein Unternehmen, das ständig gegen die eigenen Werte verstößt, kann nicht finanziell erfolgreich sein. Es wird unglaubwürdig und wird die haftungsrechtlichen Konsequenzen tragen müssen, was in jedem Falle auch Implikationen für die Finanzen haben wird. Gehrke gibt in seinem Beitrag wertvolle Hinweise, wie der Aufsichtsrat – und insbesondere der Financial Expert – die richtigen Fragen stellen und mehr über den Status und die Risiken in der Informationstechnologie des beaufsichtigten Unternehmens herausfinden kann. Dies gibt den Aufsichtsräten wichtige, praktisch anwendbare Instrumente an die Hand. Gerade im Finanzbereich ist die EDV häufig der entscheidende Faktor, auch um die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten. Dies muss durch den Aufsichtsrat durch vertiefte Kontrolle berücksichtigt werden.

Explizit mit dem Thema Compliance befasst sich der Beitrag von Fischer. Durch die Ergänzung des Deutschen Corporate Governance Kodex um die Überprüfung der Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems als Aufsichtsratsaufgabe hat sich, nach herrschender Meinung, zwar nicht das Aufgabenspektrum verändert, es hat sich aber sehr wohl das Bewusstsein vieler Mandatsträger gewandelt. Zu Recht proklamiert Fischer eine mittelbare Überwachungspflicht: Der Aufsichtsrat muss nicht selbst die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems überprüfen. Diese Pflicht verbleibt beim Vorstand. Der Aufsichtsrat muss allerdings sicherstellen, dass der Vorstand seiner Pflicht tatsächlich nachkommt. Korrekterweise wird in dem Beitrag auch auf eine große Gefahr vieler gängiger Prüfungsstandards (IDW PS 980, SOX etc.) hingewiesen: Da die Prüfer Dokumente benötigen, um die Ordnungsmäßigkeit zu prüfen, kann sich der Handlungsdruck verschieben. Es steht nicht mehr im Mittelpunkt, die richtige Handlung zu ergreifen, sondern es ist wichtig, die richtigen Dokumente zu erstellen. Diese Gefahr tritt gemeinsam mit der Überbürokratisierung auf, die gerade vielen Compliance-Management-Systemen bei ihrer erstmaligen Implementierung zu eigen war.

Die Haftung des Finanzexperten im Aufsichtsrat wird von Orth thematisiert. Genau wie im Strafrecht wird derjenige, der besondere berufliche Qualifikationen besitzt, auch dafür haftbar gemacht, dass er seine Qualifikationen im Interesse des beaufsichtigten Unternehmens einsetzt. Damit wird eine besondere Haftung des Financial Experts bejaht. Zu Recht beklagt Orth die daraus mittelbar entstehende Möglichkeit zur Enthaftung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder. Diese können sich immer darauf berufen: Wenn schon der Experte nicht in der Lage gewesen ist, einen Missstand zu erkennen, dann sind sie es erst recht nicht.

Insgesamt ein gelungener Sammelband, der dem aktiven Aufsichtsrat, den Mitarbeitern in Aufsichtsratsbüros, aber auch den Vorständen wertvolle Hinweise für die Rolle des Financial Experts in den Aufsichtsräten gibt.

Dr. Stefan Behringer, Nordakademie Elmshorn

Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance Heft 1/2014

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