Nach einem umfassenden Konsultationsverfahren hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) dem Bundesministerium der Justiz die neue Fassung des DCGK zur Prüfung übermittelt und am 17.5.2022 auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Nach Einschätzung der Regierungskommission DCGK schafft der neue Kodex größere Klarheit in wichtigen Fragen. Ökologische und soziale Themen haben demnach an Gewicht gewonnen und sollten dementsprechend in Unternehmen berücksichtigt werden. Beispielsweise soll der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. Die Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats umfassen künftig insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen.
Nachdem in den seit 2009 geltenden Fassungen der Präambel der Kodex die Unternehmensführung dem Unternehmensinteresse verpflichtet sah, war bereits mit der Kodexreform 2020 die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen besonders thematisiert worden. Mit der Kodexreform 2022 wurde die Aussage zur gesellschaftlichen Verantwortung nachjustiert, weil in der Zwischenzeit die Erwartungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren sehr viel konkreter geworden sind. Langfristig bedingen sich wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele häufig gegenseitig. Ökologische und soziale Nachhaltigkeit sind ebenso Voraussetzung für eine langfristige Wertsteigerung wie ökonomische Stärke und Stabilität Voraussetzung für Investitionen und weitere Maßnahmen sind, die ökologischen und sozialen Zielen dienen, heißt es in der Begründung zur neuen Empfehlung A.1. Dementsprechend sollen in der Unternehmensstrategie neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt werden.
Den Kodex 2022, dessen Begründung und eine Mark-up-Fassung mit den Änderungen zum Kodex 2020 finden Sie hier.
Der neue Kodex wird mit der Bekanntmachung durch das Ministerium im elektronischen Bundesanzeiger in Kraft treten. Bis dahin bildet die Kodexfassung vom 16.12.2019 (Kodex 2020) die Grundlage für die jährlichen Entsprechenserklärungen.
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