„ … das war doch klar …” wird sich jeder schon einmal bei der Bewertung eines vorausgegangenen Verhaltens gedacht haben. Aber war das Ergebnis des Verhaltens im Zeitpunkt der Entscheidung wirklich so „klar”, wie man im Nachhinein meint?
Diese in vielerlei Hinsicht für uns Juristen interessante Frage wird unter dem Begriff „Rückschaufehler” in der Psychologie untersucht. Der Rückschaufehler beschreibt die Tendenz, die Vorhersehbarkeit eines Ereignisses retrospektiv zu überschätzen. Systematisch wurde er erstmals 1975 von Barusch Fischhoff untersucht.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2023-01-13 |
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