Dies sind die zentralen Vorhaben, die im Koalitionsvertrag explizit erwähnt werden:
Das geplante Sanktionsrechts gegen Unternehmen war in der vorherigen Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen. Es ist nicht erkennbar, dass die künftige Bundesregierung den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ aufgreifen wird – schon gar nicht zeitnah.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir schützen ehrliche Unternehmen vor rechtsuntreuen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern. Wir überarbeiten die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und für interne Untersuchungen einen präzisen Rechtsrahmen zu schaffen.“
Wesentlich mehr Tempo ist beim Hinweisgeberschutz zu erwarten. Unter der alten Regierung war ein entsprechender Referentenentwurf gescheitert. Die Vorgabe, dass alle EU-Mitgliedstaaten bis zum 17.12.2021 ein Hinweisgeberschutzgesetz zu verabschieden haben, ist in Deutschland kaum noch zu erfüllen.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“
Das Stichwort Digitalisierung taucht im Koalitionsvertrag an mehreren Stellen auf. So heißt es beispielsweise: „Wir erleichtern die Gründung von Gesellschaften, indem wir die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben und Beurkundungen per Videokommunikation auch bei Gründungen mit Sacheinlage und weiteren Beschlüssen erlauben. Wir ermöglichen dauerhaft Online-Hauptversammlungen und wahren dabei die Aktionärsrechte uneingeschränkt.“ Die bisherigen Regelungen für virtuelle Hauptversammlungen waren vor der Bundestagswahl verlängert worden.
Weitere Vorhaben betreffen „Investitionen in Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologien, Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Robotik und weitere Zukunftstechnologien“. An anderer Stelle ist festgehalten: „Wir setzen auf einen mehrstufigen risikobasierten Ansatz, wahren digitale Bürgerrechte, insbesondere die Diskriminierungsfreiheit, definieren Haftungsregeln und vermeiden innovationshemmende ex-ante-Regulierung.“ Neue Rechenzentren sind ab 2027 klimaneutral zu betreiben.
Auf den weltweiten Beschaffungs- und Absatzmärkten mangelt es an Transparenz, international anerkannte Menschenrechte in den Lieferketten werden oft nur unzureichend durchgesetzt. Entsprechend hoch sind hierzulande die Erwartungen des Gesetzgebers, Risiken in Lieferketten angemessen zu identifizieren, wirksame Maßnahmen zu ergreifen und darüber zu berichten. Das betrifft nicht nur Menschenrechte, sondern auch Arbeitsnormen und Umweltfragen.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir unterstützen ein wirksames EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte, das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wird unverändert umgesetzt und gegebenenfalls verbessert. Wir unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission zum Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten. Wir unterstützen das von der EU vorgeschlagene Importverbot von Produkten aus Zwangsarbeit.“
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein weiteres Anliegen der künftigen Regierung mit direktem Bezug zur Corporate Governance. Dabei geht es auch um den Frauen- und Männeranteil auf Führungsebenen.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir wollen die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen. Deshalb werden wir das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln und die Durchsetzung stärken, indem wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, ihre individuellen Rechte durch Verbände im Wege der Prozessstandschaft geltend machen zu lassen. Um Erfolge und Handlungsbedarfe sichtbarer zu machen, erweitern wir die Grundlage der Berichterstattung der jährlichen Informationen der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des Öffentlichen Dienstes und schärfen bei Bedarf gesetzlich nach.“
Zum Thema Geldwäsche greift die künftige Regierung folgende Vorhaben auf:
Lobbycontrol hatte der scheidenden Bundesregierung ein ernüchterndes Arbeitszeugnis ausgestellt. So seien bei Meilensteinen wie dem Lobbyregister „schlechte Kompromisse“ eingegangen worden.
Auch die künftige Regierung sieht Verbesserungsbedarf. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden die Qualität der Daten im Transparenzregister verbessern, sodass die wirtschaftlich Berechtigten in allen vorgeschriebenen Fällen tatsächlich ausgewiesen werden. Wir wollen die digitale Verknüpfung mit anderen in Deutschland bestehenden Registern. Wir werden das Datenbankgrundbuch mit dem Transparenzregister verknüpfen, um die Verschleierung der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden. Verknüpfung und Nutzung werden wir datenschutzkonform gestalten.“
Der Koalitionsvertrag bringt auf dem Weg zu einem fairen transparenten Lobbyismus wichtige Fortschritte, kommentiert die Antikorruptionsorganisation Transparency. Eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Regeln durch Lobbyisten und Abgeordnete überprüft, sei jedoch nicht vorgesehen.
Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie hier.
(ESV/fab)
IT-ComplianceAutor: Dr. Michael Rath, Rainer SponholzDie Risiken der Digitalisierung und die zunehmende Abhängigkeit von einer funktionsfähigen Datenverarbeitung zwingen Unternehmen zur Einhaltung aller einschlägigen IT-Regularien (IT-Compliance). Denn der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden drohen mit immer härteren Sanktionen bei Versagen der Informationssicherheit (z. B. Stichwort KRITIS oder DSGVO).
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