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14.07.2020

Compliance und couragiertes Handeln

Zur Bedeutung individueller Urteilskraft in der Corporate-Governance-Diskussion. Von Beate R. Werner. Verlag Dr. Kovač, Hamburg 2020, 373 Seiten, 99,80 Euro, ISBN 978-3-8300-9258-2.
Ziel der Arbeit, die auch an der TU Dresden als Dissertation angenommen wurde, ist es, zu untersuchen, wie man stärker die Moral des Individuums zur Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen verankert. Erstaunlich ist, dass die Arbeit dabei eine Compliance-Definition zugrunde legt, die lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften umfasst. Gerade bei moralischen Fragestellungen sind die Gesetze häufig nicht konkret oder nicht aktuell genug. Daher hätte diese Fragestellung eine andere Compliance-Definition erwarten lassen.

Ausgangspunkt der Arbeit ist die Befassung mit Wirtschaftskriminalität. Hierbei greift die Autorin im Wesentlichen auf die Erkenntnisse der laufend erneuerten KPMG-Studien zurück. Neue Erkenntnisse findet der Leser hier ebenso wenig wie bei dem exemplarisch herausgegriffenen Enron-Skandal, bei dem es sich zugegebenermaßen um einen der größten Fälle der Wirtschaftsgeschichte handelt, dessen Aktualität aber schon 20 Jahre zurückliegt. Als exemplarisches Compliance-Instrument greift die Autorin sodann das Whistleblowing heraus. Damit wird ein Instrument, welches zwar umstritten aber dennoch sehr etabliert ist, herangezogen. Bei den möglichen Ausgestaltungsformen wird zum einen auf Literatur verwiesen, zum anderen wird sehr intensiv auf das Produkt der Business Keeper AG eingegangen.

Bei der grundlegenden Frage geht die Autorin von dem Leipziger Verlaufsmodell von Schneider zur Wirtschaftskriminalität aus. Hier wird zwischen denjenigen Tätern unterschieden, die für eine Straftat Gelegenheiten suchen, also kriminelle Energie entwickeln und denjenigen, die Gelegenheiten dann ergreifen, wenn sie sich ergeben. Letztere könnten an dieser Stelle auch zum Whistleblower werden und damit einen positiven Beitrag leisten, was aber couragiertes Handeln erfordern würde. Bei den Entscheidungsstrukturen des Whistleblowers greift die Autorin wiederum auf das Beispiel von Enron zurück. Hier hätte man sich gewünscht, wenn man neuere Literatur wie die Arbeit von Herold, der empirisch an die Fragestellung herangegangen ist, warum Whistleblower ihre Meldung abgeben, auch gewürdigt hätte.


Voraussetzung für couragiertes Handeln ist nach der Autorin die Urteilsfähigkeit, moralische Handlungen zu erkennen und diese Handlungsmöglichkeit zu ergreifen. Dazu werden klassische Theorien der Moralentwicklung aus der Entwicklungspsychologie beispielsweise von Jean Piaget dargestellt. Im letzten Kapitel werden dann Empfehlungen für die Umsetzung der in der Leitfrage schon angelegten notwendigen stärkeren Verankerung des Individuums bei der Prävention gegen Wirtschaftskriminalität gegeben. Dies gelingt durch die Einbeziehung von Werten in die Compliance-Prävention. Mitarbeiter sollen wertgeschätzt werden und damit Anwälte für die Unternehmensintegrität werden. Mitarbeiter sollen sich zu integrem Handeln selbstverpflichten. Damit kann letztlich Compliance im Wesentlichen präventiv wirken und nicht nur reaktiv. Wie das konkret gelingen kann, ist in der Arbeit nur angekratzt. Sicherlich ist es auch für eine Promotion zu viel verlangt, hier praktische Handlungsanleitungen zu geben. Allerdings krankt die werteorientierte Literatur häufig daran, dass die wohlgesetzten Worte mit auf der Hand liegenden Empfehlungen kein Rezept liefern, wie man das konkret im betrieblichen Alltag umsetzen kann. Dieses Problem wird auch durch dieses Buch nicht gelöst.

Prof. Dr. Stefan Behringer, Hochschule Luzern

Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance Heft 3/2020
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