Die Restrukturierungsfonds-Verordnung soll die bisherigen Vorgaben im Restrukturierungsgesetz für die Bankenabgabe präzisieren.
Mit dem Ende 2010 beschlossenen Gesetz zur Bankenrestrukturierung wurde die Pflicht für Kreditinstitute zur Zahlung einer jährlichen Abgabe festgelegt (vgl. dazu auch die Nachricht auf COMPLIANCedigital vom 21.Dezember 2010). Mit ihr soll der so genannte Restrukturierungsfonds aufgebaut werden, der bei künftigen Bankenschieflagen einspringt. Ziel ist, dass die Kreditwirtschaft auf diesem Weg einen eigenen Beitrag an der Bewältigung von Krisenkosten leistet.
Präzisiert werden in der Verordnung die Abgabesätze, die Zumutbarkeitsgrenze und das Verfahren zur Entrichtung der Bankenabgabe:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.