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Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung  
08.10.2018

Bilanzierungsfehler: DPR-Feststellungen 2018

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Quote der Bilanziergungsfehler ist 2018 konstant geblieben (Foto: Natee Meepian/Fotolia.com)
Der Trend einer auf niedrigem Niveau stabilen Fehlerquote hat sich auch in 2018 fortgesetzt. Die präventive Ausrichtung der DPR-Aktivitäten wirkt hier positiv.
Ein verständlich geschriebener, gut strukturierter Geschäftsbericht wird weiterhin eine wichtige Visitenkarte eines Unternehmens bleiben. Mit diesem Fazit wurde der Überblick zu den DPR-Aktivitäten 2018 abgeschlossen. Vorgetragen wurde der Zwischenbericht traditionell anlässlich des von Ernst & Young im September in Berlin ausgerichteten IFRS-Kongresses. Dort wies der Präsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), Prof. Dr. Edgar Ernst,  einführend darauf hin, dass sich die Fehlerquote auf dem Niveau der Vorjahre bewege: etwa seit 2015 bei 15-16 Prozent (zu den Feststellungen für 2017 siehe hier). Die Fehlerquote insgesamt von 2008 bis 2017 liegt bei 19 Prozent. Generell ist bei Unternehmen mit Indexzugehörigkeit eine geringere Fehlerquote festzustellen.

Die aktuellen Prüfungsschwerpunkte 2018 sind (für 2019 dürfte die Bekanntgabe im November folgen):
  • Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr;
  • ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 über Unternehmenszusammenschlüsse;
  • ausgewählte Aspekte zu IAS 7 (Kapitalflussrechnungen);
  • Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gem. IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben
  • Konzernlagebericht und Konzernerklärungen

Goodwill Impairment Test

Der stetige Anstieg des bilanzierten Goodwill wird von einer Vielzahl der Abschlussadressaten als Problemfeld gesehen. Ernst gab den derzeitigen Diskussionsstand des IASB (IASB Update Juli 2018) wie folgt wieder:
  • Ein Entwurf zu Änderungen am IAS 36 wird angestrebt: Die Restriktion der Vorsteuerbetrachtung  soll gestrichen werden und es soll zukünftig erlaubt sein, Verbesserungen durch Restrukturierungen und Verbesserungen des gegenwärtigen Zustands in die Berechnung des Nutzungswertes (sog. „value in use”) einzubeziehen
  • Untersuchung zur Ausweitung von Anhangangaben
  • Die Wiedereinführung einer planmäßigen Abschreibung auf den Goodwill wird untersucht
  • Die Fortschreibung eines „unrecognised headroom” auf Ebene der Goodwill-tragenden Einheiten scheint derzeit nicht weiter untersucht zu werden
Das bilanzielle Risiko würde nach Ansicht der DPR durch eine planmäßige Abschreibung des Goodwill verlässlich reduziert. Zum Schluss beschäftigte sich der DPR-Präsident Ernst mit dem Geschäftsbericht:
  • Die Kürzung des Geschäftsberichts um „X Prozent” sei kein Wert an sich
  • Die Seitenanzahl sei kein wesentliches Kriterium
  • Wesentliches Kriterium der Beurteilung der Qualität der Finanzberichterstattung sei Verständlichkeit und Struktur der relevanten Informationen

Öffentliches Rechnungs- und Prüfungswesen – Band 1

Autor: Herbert K. Heidler

Das öffentliche Rechnungswesen auf doppischer Grundlage fordert die Beschäftigten und Entscheidungsträger nach wie vor heraus. Herbert K. Heidler erschließt Ihnen prägnant und systematisch alles notwendige Rüstzeug für die sichere Anwendung der Regelungen.

Doppelte Buchführung und Jahresabschluss
Betriebliche Rechnungsgrößen, Inventur, Inventar, Bilanz, Buchen auf Bestands- und Erfolgskonten, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen, GoB, Bilanzierung und Bewertung der Aktiva und Passiva, Erfolgsrechnung, Anhang, Lagebericht, Jahresabschlusspolitik, Jahresabschlussanalyse.

Öffentliches Rechnungswesen am Beispiel des NKF
Doppisches Haushaltsrecht, Bewirtschaftungsregeln, Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz, Besonderheiten bei der Bilanzierung und Bewertung gegenüber den HGB-Regelungen, Ergebnisrechnung, Haushaltsausgleich, Finanzrechnung, abweichende Regelungen in anderen Bundesländern, Konzernrechnungslegung (Gesamtabschluss).

Pflichtlektüre mit vielen Beispielen und Umsetzungshilfen für Studium und Praxis oder zur Vorbereitung auf eine kommunale Finanz-/Bilanzbuchhalterprüfung. Die Ausführungen orientieren sich einerseits am HGB mit Verweisen auf die Standards für die staatliche Doppik sowie andererseits exemplarisch an den Regelungen in NRW. Die Ausführungen sind jedoch auch auf andere Bundesländer übertragbar.

Ihr Leitfaden für das öffentliche doppische Rechnungswesen!


(ESV/ps)
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