Hintergrund ist, dass Unternehmen und Finanzinstitute mit ihren Klima- und Umweltdaten offener umgehen müssen, damit sich die Anleger umfassend über die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen informieren können.
Mit der Konsultation sollen Meinungen aus der gesamten EU zu Reformen der Richtlinie zusammengetragen werden, um Lücken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen. Nach Angaben von Valdis Dombrovskis, EU-Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienst der Menschen, bedeutet der Wandel zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft, „dass die Menschen mehr Informationen von den Unternehmen benötigen, in die sie investieren“. Es bestehe eine „Lücke in der Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Da der Bedarf der Investoren an Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen schneller wachse als jede bisherige Verbesserung der Unternehmensberichterstattung, seien alle Ansichten zu diesem Thema begrüßenswert.
Zuvor hatte sich die EU-Kommission verpflichtet, die NFRD zu überprüfen. Um die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu erreichen, seien zusätzliche Investitionen in allen Wirtschaftssektoren erforderlich. Davon müsse der Großteil aus dem Privatsektor kommen.
Die Konsultation läuft bis zum 28. April 2020. Das Feedback aus der öffentlichen Konsultation wird in die Folgenabschätzung der Kommission zur Überprüfung der Richtlinie einfließen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Zur Folgenabschätzung der EU-Kommission hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) jetzt Stellung genommen.
Nachhaltige Unternehmensführung in der DigitalisierungHerausgegeben von: Prof. Dr. Stefan Vieweg, Prof. Dr. Matthias Müller-Wiegand, Prof. Dr. Harald MeisnerDigitalisierung bedeutet Disruption und zwingt die meisten Unternehmen heute zu einer tiefgreifenden Neuausrichtung. Dabei werden bestehende Geschäftsmodelle und Führungsansätze mit Blick auf ökologische, ökonomische und soziale Zielsetzungen beispiellos herausgefordert.
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