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Compliance in der Gesundheitswirtschaft  
16.06.2016

Bericht vom 4. Hanseatischen Compliance-Tag

Prof. Dr. Stefan Behringer NORDAKADEMIE, Hochschule der Wirtschaft, Elmshorn und Hamburg
Stefan Behringer sprach über Zertifizierung von CMS (Foto: Stefan Behringer)
Der 4. Hanseatische Compliance-Tag fasste die wesentlichen Entwicklungen im Bereich der Compliance in der Gesundheitsbranche pointiert zusammen.
Zum vierten Mal veranstalteten die Hamburger Unternehmensorganisation Pro Honore e.V., die Handelskammer Hamburg und das Institut für Compliance im Mittelstand an der NORDAKADEMIE den Hanseatischen Compliance-Tag. Diesmal widmete sich die Veranstaltung dem Schwerpunktthema „Compliance in der Gesundheitswirtschaft”. Alle Redner waren sich einig, dass hier der Handlungsbedarf in Sachen Compliance besonders groß ist.

Hohe Anforderungen in Sport-Branche

Als Key Note Speaker referierte der Vorstand und Chief Compliance Officer (CFO) des Fußball-Bundesligisten Hamburger SV Frank Wettstein. Er teilte den Teilnehmern mit, dass sie sich glücklich schätzen sollten, nicht in so einer stark regulierten Branche wie dem Profisport tätig zu sein. Dabei nannte er die hohen Anforderungen in den Lizensierungsverfahren der Deutschen Fußball Liga DFL. Bereits die Teilnahme am Wettbewerb unterliege der Genehmigung des DFL. Dies unterscheide die Sport-Branche von anderen Branchen, wo der Zugang zum Markt nicht beschränkt ist.

Der Leiter des Dezernats für interne Ermittlungen Andreas Brand stellte die Tätigkeiten dieser Ermittlungsstelle vor, die direkt bei der Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg angesiedelt ist. Einen Schwerpunkt bilden Ermittlungen zur Aufklärung von Korruption, aber auch präventive Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung. Brand erläuterte die Wichtigkeit von aktiver und offener Pressearbeit, um mögliche Reputationsschäden durch die Ermittlungen weitgehend auszuschließen.

Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen

Malte Passarge, Geschäftsführer von Pro Honore und Direktor des Instituts für Compliance im Mittelstand an der NORDAKADEMIE, stellte die Änderungen in der Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen durch den geänderten §299a StGB dar. Wichtig sei dabei die Einordnung des Arztes nach seiner rechtlichen Stellung. Ärzte können privatwirtschaftlich sein oder als Amtsträger tätig. Nicht jeder an einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus Beschäftigte sei aber als Amtsträger einzuordnen. Nur solche Personen, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen, gehören zur Gruppe der Amtsträger. Passarge ergänze, dass andere Länder inzwischen strengere Regeln im Bereich der Gesundheitswirtschaft eingeführt hätten. Neben klassischen Vorreitern auf dem Feld der Compliance wie Großbritannien oder der USA seien dies auch Länder wie China.

Der Staatsrat in der Innenbehörde des Bundeslandes Hamburg Bernd Krösser hob hervor, dass es sich bei Korruption keineswegs um ein opferloses Delikt handelt. Im Gegenteil: Durch Abrechnungsbetrug und andere ungerechtfertigte Bereicherungen käme es zu höheren Beiträgen bei den Pflichtversicherungen, die die Allgemeinheit belasten. Daneben betonte er den mit Betrügereien im Gesundheitswesen einhergehenden Vertrauensverlust zwischen Patient und Arzt. Dieser Schaden könnte weit höher ausfallen als nur monetäre Belastungen für das Gesundheitssystem.

Jana Krassin von der Techniker Krankenkasse ging auf die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen ein, Hinweisen auf die unrechtmäßige Verwendung von Finanzmitteln nachzugehen. Darüber hinaus bestehe auch noch die Verpflichtung (allerdings mit „soll” im Gesetzestext bezeichnet), die Staatsanwaltschaft einzubeziehen.

Zertifizierung von Compliance-Management-Systemen

Stefan Behringer, Direktor des Instituts für Compliance im Mittelstand an der NORDAKADEMIE, stellte die Zertifizierungsmöglichkeiten für Compliance-Management-Systeme vor. Er ging auf die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (PS 980), der internationalen Normungsorganisation ISO (ISO 19600) und das Hamburger Compliance-Zertifikat der Handelskammer Hamburg ein. Er hob die verschiedenen Adressaten der Normen hervor. Lediglich das Hamburger Compliance-Zertifikat sei ausdrücklich zur Zertifizierung vorgesehen. Behringer ergänze, dass Compliance über reine Haftungsvermeidung hinaus einen direkten betriebswirtschaftlichen Nutzen habe. Insbesondere die talentierten potentiellen Mitarbeiter stellen Fragen nach der Integrität ihrer möglichen Arbeitgeber.
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