Es sei naiv, zu glauben, dass vor allem das Vergütungssystem die Motivation der Akteure innerhalb eines Unternehmens steuere. Dennoch bestehe bei vielen Anlegern genau diese Vorstellung. Dabei gebe es genügend andere Steuerungsinstrumente, um das Handeln maßgeblich zu beeinflussen. Einen hohen Anteil fixer Vergütung im Gegensatz zu variablen Vergütungskomponenten hält Lehner ebenso für sinnvoll wie kurzfristige Tantieme. Ein für alle gleichermaßen anzuwendendes Vergütungssystem erscheine dagegen unangemessen.
Zwei zentrale Punkte stellt Lehner fest:
Deloitte hatte im vergangenen Herbst Mandatsträger aus 225 Gesellschaften befragt, um ein Meinungsbild von Aufsichtsratspraktikern zu erhalten. Ein zentrales Ergebnis: Aufsichtsräte messen der Strategiediskussion eine sehr hohe Bedeutung bei. 54 Prozent der Panel-Teilnehmer haben sich mit der Strategie des Unternehmens in ihren Aufsichtsräten ausführlich befasst. 43 Prozent sprechen von einer – offenbar weniger ausführlichen – Diskussion, die gelaufen sei. Die restlichen drei Prozent haben keine Thematisierung der Strategie in ihren Gremien erlebt. Bemerkenswert: Ein Drittel der Befragten ist mit der Praxis der Diskussion über die Unternehmensstrategie im Aufsichtsrat nicht zufrieden.
So gab es entsprechend viele Vorschläge zur Verbesserung der Strategiediskussion, darunter Punkte wie
Die Hälfte der Befragten befürwortet Veränderungen bei der Rolle des Aufsichtsrats und beim Austausch zwischen den Organen bei strategischen Herausforderungen. Ein Fünftel der Teilnehmenden gab an, das Thema Aktivistische Investoren in den vergangenen Jahren aufgegriffen zu haben. Zu 97 Prozent bestand in der Befragtengruppe Konsens darüber, dass verstärkte Bemühungen um Ankeraktionäre und stabile Mehrheiten auf Hauptversammlungen die beste Maßnahme im Hinblick auf aktivistische Investoren sei.
Die sorgfältige Beschäftigung mit der Strategie ist für Aufsichtsräte in den vergangenen Jahren intensiver geworden, berichtete Ulrich Lehner nun auf der Schmalenbach-Tagung aus eigener Erfahrung. Die entsprechende Sorgfalt sei in vielen Unternehmen in früheren Jahren allerdings auch nicht ausreichend gewesen. Lehner appelliert an alle Involvierten, die Leistungen eines Aufsichtsrats nicht vorrangig anhand der Anzahl der Teilnahmen an Sitzungen zu bemessen, sondern vielmehr qualifizierte Beiträge aus dem Aufsichtsrat zugrunde zu legen.
Interne Revision für AufsichtsräteAutor: Mathias Wendt, Hubertus EichlerZunehmende weltweite Regulierung, steigende Haftungsrisiken, Globalisierung und Dezentralisierung der Geschäftstätigkeit führen zu erhöhten Anforderungen an die Unternehmenssteuerung und -überwachung. Vor diesem Hintergrund kommt der Internen Revision eine Schlüsselfunktion zu. Mit § 107 Abs. 3 S. 2 AktG bestimmt zudem der Gesetzgeber die Sicherstellung der Wirksamkeit der Internen Revision als zentrale Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats.
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