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Alle Fonds kommen unter Aufsicht

Sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter kommen unter Finanzaufsicht. Dazu gehören zum Beispiel offene Immobilienfonds und Hedgefonds. Der Bundestag hat das so genannte AIFM-Umsetzungsgesetz beschlossen.

Für den Investmentfondsbereich verankert Deutschland damit, was 2009 die G-20 beschlossen hatten: Kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzprodukt bleibt künftig unbeaufsichtigt.

Regelungen für Fonds

Neben offenen Immobilienfonds und Hedgefonds werden beispielsweise auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds gesetzlich erfasst und der Finanzaufsicht unterstehen. Das neue Gesetz betrifft Fonds für Privatanleger sowie Fonds für professionelle und semiprofessionelle Anleger.

Um Kleinanleger besser zu schützen, werden so genannte "Publikumsfonds" strengeren Regeln unterworfen als Fonds für professionelle Anleger.

Mit dem Gesetz wird auch auf die Erfahrungen bei offenen Immobilienfonds reagiert, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Fondschließungen und Abwicklungen gekommen ist.

Aufsicht über Fondsmanager

Für die Verwalter alternativer Investmentfonds führt das Gesetz eine Zulassungspflicht ein. Sie werden einer laufenden Aufsicht unterworfen.

Die Verwalter müssen unter anderem ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten. Sie müssen ihre besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit nachweisen. Es gelten umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht.

Auch für Verwalter geschlossener Fonds des "grauen Kapitalmarktes" schreibt das neue Gesetz eine umfassende Aufsicht vor. Damit wird dieser Bereich in den geregelten Kapitalmarkt überführt.

Besondere Transparenzpflichten gelten für Hedgefondsmanager. Die Aufsichtsbehörden sollen so mögliche Risiken für den gesamten Finanzmarkt besser erkennen und frühzeitig reagieren können.

Keine Hedgefonds für Privatanleger

Hedgefonds dürfen künftig in Deutschland nicht mehr für private Anleger aufgelegt werden. Auch ausländische Hedgefonds dürfen in Deutschland nicht mehr an Privatanleger verkauft werden. Damit werden Kleinanleger vor solchen besonders risikoreichen Finanzprodukten geschützt.

EU-weit gleiche Aufsichtsregeln

Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf im Dezember 2012 auf den Weg gebracht. Er setzt die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Das neue Kapitalanlagengesetzbuch wird das bisherige Investmentgesetzbuch ersetzen. Künftig gelten EU-weit einheitliche Anforderungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Managern alternativer Investmentfonds.

Das nationale Umsetzungsgesetz soll am 22. Juli 2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen: Bundesregierung; Renz, Hartmut/Jäger, Lars/Maas, Gero (Hrsg.): Compliance für geschlossene Fonds. Praxis-Leitfaden für Anbieter, Vertrieb und Zweitmarkt, 2013 (erscheint voraussichtlich im Juni 2013)

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