Die Aufgabe, zu bewerten und damit die Realität rechenbar und vergleichbar zu machen, gehört zu den zentralen Herausforderungen der Betriebswirtschaftslehre. Denn wirtschaftliches Handeln erzwingt die Einführung einer Maß- und Rechengröße. Dabei ist es „die Zuordnung von Geldbeträgen zu Wirtschaftsgütern“, die in der Betriebswirtschaftslehre als Bewertung bezeichnet wird. Wenn im allgemeinen Sprachgebrauch hierbei von der Wertermittlung gesprochen wird, so gibt schon die etymologische Betrachtung der ‚Ermittlung’ eines Wertes Hinweise auf das hieran anknüpfende Problemfeld: Ein Wert, der häufig nicht bekannt ist, ist durch Mittelung – im Sinne einer mittelnden Auswahl eines Ergebnisses bei mehreren möglichen Alternativen – zu bestimmen. In der Rechnungslegung erwächst die Notwendigkeit, Werte zu ermitteln, aus der Aufteilung der Totalperiode der Unternehmensexistenz in einzelne Teilperioden und der hieraus resultierenden Notwendigkeit zur Stichtagsbewertung. Denn bezogen auf die Totalperiode eines Unternehmens ergeben sich Gewinn oder Verlust der Unternehmenstätigkeit aus der nach Liquidation festgestellten Differenz der Einzahlungen und Auszahlungen, ggf. unter Berücksichtigung der Entnahmen und Einlagen.
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