Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten, zu denen insbesondere Markenrechte, Lizenzen, Patente, Kundenbeziehungen und zunehmend Lösungen und Produkte, die sich mit dem Schlagwort „Digitalisierung“ beschreiben lassen, ist aufgrund ihrer immateriellen Natur, ihrer Einzigartigkeit sowie ihrer Vielfalt seit jeher schwierig.
Wurden noch zum Ende der 70er Jahre immaterielle Vermögensgegenstände als „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“ bezeichnet, so hat in den letzten Jahren ein erheblicher Wandel in der Wahrnehmung, vor allem jedoch ein Wandel in der Bilanzierung, stattgefunden. Dabei denken wir zunächst an die zunehmende Akzeptanz internationaler Bilanzierungsnormen und die nachfolgende Implementierung dieser Normen in nationalen Rechnungslegungsvorschriften.
Bedingt durch den wirtschaftlichen, vor allem aber technologischen Wandel, dominieren vielfach nun nicht mehr die körperlichen Vermögensgegenstände, sondern zunehmend immaterielle Vermögensgegenstände. Mehr noch: Die digitale Transformation unterscheidet sich grundlegend von bisherigen Tendenzen einer Automatisierung und der zunehmenden Verbreitung des Internets. Waren in der Vergangenheit lediglich einzelne Branchen, Unternehmen und Prozessschritte innerhalb eines Unternehmens von der Digitalisierung betroffen, sind es heute nicht mehr nur einzelne Elemente der Wertschöpfungskette, wie beispielsweise die automatisierte Fertigung oder der Vertrieb, sondern die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens.
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